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Monatlich 1.961,78 Euro im Eilrechtsschutz erreicht

Unsere Mandanten beziehen von der Stadt Straubing Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII. Nachdem es zu (freundlich formuliert) atmosphärischen Störungen im Verhältnis zum zuständigen Sachbearbeiter der Stadt Straubing gekommen war, hatte dieser angekündigt, ab September die Leistungen einzustellen. Für unsere Mandanten natürlich ein untragbarer Zustand. Um diesem entgegen zu wirken, wurde mit Erfolg das Sozialgericht Landshut angerufen.

Durch Beschluss vom 22.09.2022 verpflichtete das SG Landshut die Stadt Straubing im Wege der einstweiligen Anordnung (§ 86b Abs. 2 SGG), unseren Mandanten ab September 2022 monatlich Leistungen nach dem SGB XII in Höhe von 1.961,78 Euro zu bezahlen, im November sogar 2.122,77 Euro (Sozialgericht Landshut, 22.09.2022, Az. S 12 SO 50/22 ER). 

 

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