Problemloser Rentenantrag
Dass der Antrag auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente nicht immer problembehaftet ist, sondern auch problemlos verlaufen kann, zeigt ein aktuelles Beispiel aus der Kanzlei.
Für unsere Mandantin haben wir bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in Gera eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragt. Die Rentenversicherung führte im Abtragsverfahren eine neurologisch/psychiatrische Begutachtung durch. Diese bestätigte das Vorliegen der medizinichen Erwerbsminderungsrentenvoraussetzungen (§ 43 SGB VI). Darauf aufbauend bewilligte die DRV (VNr. 55 0...508) unserer Mandantin - ohne dass es der Durchführung eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens bedurfte - eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.