Verfahren wegen Verdachts gemäß §§ 184b, 184c StGB eingestellt
Strafverfahren wegen des Verdachts der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes jugendpornographischer Inhalte (§ 184c StGB) oder kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) sind häufig. Nicht selten lässt sich allerdings der Verdacht nicht erhärten, so dass es zu einer Verfahrenseinstllung kommt. So auch hier.
Unserem Mandant war von der Staatsanwaltschaft Regensburg - Zweigstelle Straubing vorgeworfen worden, am 21.06.2021 kinder- und jugendpornografische Inhalte besessen zu haben. Mangels Tatverdachts, denn jedenfalls fehlte es hier am subjektiven Tatbestand, am Vorsatz, wurde das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt (Verfügung der StA Regensburg - Zweigstelle Straubing vom 17.10.2022, Az. 703 Js 10196/21).