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Bezeichnung als Schw***lutscher kostet 500 Euro

Unser Mandant machte gegen die Gegnerin zivilrechtliche Ansprüche geltend. In einer Antwortemail wurde er von der Gegnerin  wie folgt angeredet: "Hallo Schwanzlutscher ...". Diese Beleidigung hatte nun auch finanzielle Folgen für die Gegnerin.

Denn neben der erstatteten Strafanzeige wegen Beleidigung machten wir für unseren Mandanten Schadensersatz in Gestalt von Schmerzensgeld geltend. Ein Betrag von 500,00 EUR erschien insoweit angemessen. Das Amtsgericht Kelheim sah dies genauso. Durch Urteil vom 28.03.2023 (Aktenzeichen 1 C 62/23) verurteilte es die Gegnerin zur Zahlung von 500,00 EUR Schadensersatz, zur Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren und zur Tragung der Prozesskosten.

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