Rechtsanwalt Falke auf dem Weg zum Fachanwalt
Rechtsanwalt Christian Falke ist seit vielen Jahren überwiegend im Bereich des Sozialrechts tätig. Um diese Erfahrungen noch deutlicher zu machen, absolvierte er einen Fachanwaltslehrgang für Sozialrecht. Nachdem er zur Erweiterung seiner Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts 120 Stunden Fortbildung absolviert hatte, hat er am vergangenen Wochenden die zum erfolgreichen Bestehen des Fachanwaltslehrgangs erforderlichen drei Klausuren mit einem zeitlichen Umfang von 15 Stunden geschrieben.
Sobald das Bestehen der Klausuren bestätigt ist, wird Rechtsanwalt Falke bei der Rechtsanwaltkammer Nürnberg die Befugnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Sozialrecht" beantragen. Mit Verleihung der Befugnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Sozialrecht" und dann 2 Fachanwälten für Sozialrecht in der Kanzlei können wir unseren Mandanten eine noch umfassendere rechtliche Unterstützung bieten und sie in sämtlichen Fragen des Sozialrechts optimal beraten und vertreten.