Krankenkasse erkennt langfristigen Heilmittelbedarf an
Mein Mandant beantragte unter Vorlage einer fachärztlichen Verordnung die Genehmigung eines langfristigen Behandlungsbedarfs für Heilmittel nach § 8a der Heilmittel-Richtlinie, konkret Physiotherapie. Seine Krankenkasse, die AOK Bayern/Direktion Amberg erteilte die Genehmigung nichht. Auch das Widerspruchsverfahren brachte keinen Erfolg.
Anders das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 16 KR 416/18).
Das dort eingeholte medizinische Sachverständigengutachten bestätigte die Notwendigkeit der Genehmigung des langfristigen Behandlungsbedarfs mittels Physiotherapie. Die beklagte Krankenkasse meines Mandanten gab sodann erfreulicherweise sogar ein Anerkenntnis im Prozess ab, das durch Schriftsatz vom 29.01.2021 angenommen wurde.