Erfolgreicher Widerspruch nach befremdlicher Pflegebegutachtung durch den MD
Unsere Mandantin bezog aufgrund erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen von ihrer Pflegekasse, der DAK, seit längerer Zeit Leistungen nach Pflegegrad 3. Nachdem ihr ein Bein amputiert werden musste, hatte sich der Pflegebedarf verständlicherweise erhöht. Sie beantragte daher bei der DAK höhere Pflegeleistungen. Wie üblich erhielt sie daraufhin Besuch von einem Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes (MD). Dieser überprüfte das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit. In seinem Pflegegutachten kam er allerdimngs zu dem Ergebnis, bei unserer Mandantin liege weiterhin nur Pfelegegrad 3 vor. Dementsprechend lehnte die Pflegekasse den Antrag auf höhere Leistungen nach Pflegegrad 4 ab.
Das Gutachten war aber in vielen Aspekten unrichtig, teilweise unvollständig und für unsere Mandantin durchaus befremdlich. So führte der Pflegegutachter im Gutachten aus, unsere beinamputierte Mandantin benötige Hilfe beim "Verbandswechsel an beiden Beinen" (ja Sie lesen richtig!)...
Aufgrund der selbst für medizinische bzw. pflegefachliche Laien bestehenden Offenkundigkeit der Untauglichkeit dieses Gutachtens wurde Widerspruch erhoben. Dass das MD-Gutachten nicht richtig sein konnte, wurde im Widerspruchsverfahren auch der DAK vermittelt. Diese führte daraufhin eine erneute Pflegebegutachtung bei unserer Mandantin durch. Diesmal mit dem gewünschten und zutreffenden Ergebnis - Pflegegrad 4.
Für unsere Mandantin ein erfreuliches Ergebnis und eine Genugtuung!