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Sozialgerichtsprozess modern: Audio-Video-Verhandlung

Seit einigen Jahren sieht § 110a SGG die Möglichkeit vor, Verhandlungs- und Erörterungstermine vor den Sozialgerichten per Audio-Video-Konferenz durchzuführen: "Das Gericht kann den Beteiligten, ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag oder von Amts wegen gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Die Verhandlung wird zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen." . Von dieser sinnvollen Möglichkeit machen die Sozialgerichte bislang aber nur sehr zurückhaltend Gebrauch. Nun lässt - für uns erstmals - das Bayerische Lamdessozialgericht - Zweigstelle Schweinfurt (Az. L 18 VG 25/21) die Bild und Tonübertragung eines Verhandlungstermins zu. Wir würden uns freuen, wenn die Gerichte von dieser Möglichkeit öfter Gebrauch machen würden!

 

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Warum wir uns über mehr Verhandlungen per Bild-und-Tonübertragung freuen würden?

Die Nutzung von Bild-Ton-Übertragungstechnologien für Gerichtsverhandlungen bietet eine Reihe von Vorteilen im Vergleich zu herkömmlichen persönlichen Verhandlungen vor Gericht. Hier sind zehn dieser Vorteile:

1. Zeit- und Kostenersparnis: Die Notwendigkeit, sich physisch am Gerichtsort einzufinden, entfällt. Beteiligte, Zeugen, Gutachter und Anwälte können von ihrem Standort aus teilnehmen, was Reisekosten und -zeiten minimiert.

2. Flexibilität und Zugänglichkeit: Bild-Ton-Übertragungen ermöglichen es den Beteiligten, von verschiedenen Standorten aus teilzunehmen, was besonders nützlich ist, wenn diese sich in verschiedenen Städten oder Ländern befinden.

3. Beschleunigte Verfahren: Ohne Reisezeiten und Wartezeiten vor Ort können Verhandlungen effizienter abgewickelt werden, was zu einer Verfahrensbeschleunigung beiträgt.

4. Erhöhte Sicherheit und Privatsphäre: Sensible Fälle können auf diese Weise behandelt werden, ohne dass die Parteien im Gerichtsgebäude anwesend sein müssen, was den Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit der Beteiligten erhöht.

5. Barrierefreiheit: Personen mit Mobilitätseinschränkungen oder gesundheitlichen Bedenken können ohne Schwierigkeiten an den Verhandlungen teilnehmen.

6. Reduzierte Umweltauswirkungen: Weniger physische Reisen bedeuten auch eine Verringerung des CO2-Fußabdrucks und eine positive Auswirkung auf die Umwelt.

7. Bessere Nutzung von Ressourcen: Gerichtspersonal, Richter, Zeugen, Sachverständige und Rechtsanwältekönnen ihre Zeit effizienter nutzen, da sie nicht mit logistischen Aspekten der physischen Anwesenheit konfrontiert sind.

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