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Mastozytose - immer und immer wieder

Wir haben hier schon häufig von Rechtsstreitigkeiten über die sozialmedizinische/-rechtliche Bewertung der Mastozytose berichtet. Meistens ging es um die erstmalige Bewertung. In einem akteullen Fall vor dem Sozialgericht München ging es um die Bewertung einer Verschlechterung nachdem bereit ein GdB von 50 in der Vergangenheit erreicht worden war.

 Bei unserem Mandanten traten nach der erstmaligen Feststellung des Grads der Behinderung vor einigen Jahren weitere Symptome auf, der Gesundheitszustand verschlechterte sich weiter. Er beantragte daher beim ZBFS die Erhöung des GdB. Ohne Erfolg jedoch. Die Angelegenheit landete letztlich vor dem Sozialgericht München (S 6 SB 939/22). Nachdem dort die Einholung eines durchaus kompetenten Sachverständigengutachten bei Prof. Dr. med. W. erreicht werden konnte, dieses die verschlechterung belegte, gab das Zentrum Bayern Familie und Soziales - Landesversorgungsamt ein Anerkenntnis ab.

Offensichtlich hat man, wie häufig, eingesehen, dass die eigene medizinische Kompetenz zur Beurteilung dieser doch sehr komplizierten und mannigfaltigen Erkrankung nicht ausgereicht hatte.

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