Keine Flucht = keine Haft
Das Amtsgericht Regensburg hatte gegen unseren Mandanten einen Haftbefehl erlassen. Der Tatvorwurf lautete Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Haftgrund war "Flucht". Aus Sicht der Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsrichterin war unser von Mathias Klose verteidigte Mandant auf der Flucht und wollte sich dem Verfahren so entziehen. Am heutigen Tage wurde er schließlich von der Polizei angetroffen und der Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Regensburg vorgeführt.
Im Rahmen der Vorführung konnte klargestellt werden, dass unser Mandant nicht auf der Flucht ist, er vielmehr einen ordnungsgemäßen Wohnsitz in Regensburg hat und zudem seit Kurzem wieder einer Vollzeitberufstätigkeit nachgeht. Zu Recht verneinte dann auch die Ermittlungsrichterin den Haftgrund der Flucht, ebenso den Haftgrund der Fluchtgefahr. Konsequenterweise hob sie dann den Haftbefehl wieder auf (Beschluss vom 05.10.2023 - III Gs 5712/22).