AOK trägt Kosten einer Mammareduktionsplastik
In einem jüngst abgeschlossenen Fall vor Gericht (Sozialgericht München, Aktenzeichen S 19 KR 571/23) konnte ein bedeutender Sieg für die Versichertenrecht verbucht werden. Die Krankenkasse unserer Mandantin, die AOK Bayern, hat die Kostenübernahme für eine Mammareduktionsplastik anerkannt.
Im vorliegenden Fall wurde unserer Mandantin aufgrund gesundheitlicher Probleme eine Mammareduktionsplastik empfohlen. Trotz der aus Sicht der behandelnden Ärzte gegebenen medizinischen Notwendigkeit weigerte sich die AOK Bayern - Direktion Bad Reichenhall zunächst, die Kosten zu übernehmen. Dies führte zu einem Rechtsstreit, der nun zu einem positiven Ende gefunden hat. Die Krankenkasse unserer Mandantin erklärte mit Schriftsatz vom 25.09.2023 ein Anerkenntnis, das wir für unsere Mandantin natürlich gerne angenommen haben.
Die Entscheidung der AOK, die Kosten für die Mammareduktionsplastik zu übernehmen, ist von großer Bedeutung. Sie zeigt, dass es zwar schwierig ist, die Kostenübernahme bzw- -erstattung für eine Mammareduktionsplastik zu erhalten, aber keineswegs unmöglich.
(SG München, Az. S 19 KR 571/23)