Deutsche Rentenversicherung KBS erkennt Anspruch auf Erwerbsminderungsrente an
Unsere Mandantin leidet seit Langem an verschiedenen Erkrankungen insbesondere auf psychiatrischem medizinischem Fachgebiet. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) gewährte ihr aus diesem Grunde zunächst auch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, zeitlich jedoch befristet bis zum 30.04.2020. Die beantragte weitergehende Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI lehnte die DRV KBS ab mit der Begründung, ab dem 01.05.2020 würden die medizinischen Rentenvoraussetzungen bei unsrerer Mandantin nicht mehr vorliegen; das obwohl eine von der DRV KBS erst im Oktober/November 2018 durchgeführte stationäre Maßnahme ohne nennenswerten dauerhaften Erfolg blieb.
Gegen diese Entscheidung wurde letztendlich Klage zum Sozialgericht Regensburg (Aktenzeichen S 10 R 315/20) erhoben. Mit Erfolg.
Das Sozialgericht holte ein psychiatrisches Fachgutachten ein. Der Sachverständige bestätigte erwartungsgemäß das Vorliegen der medizinischen Rentenvoraussetzungen. Die DRV KBS gab daraufhin durch Schriftsatz vom 13.04.2021 ein Anerkenntnis ab und zahlt unserer Mandantin auch ab dem 01.05.2020 weiterhin eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.