MdE 80 oder 60? MdE 70 nach Nierenzellkarzinom und CFS!
Die BG ETEM hatte unserer Mandantin eine Verletztenrente (§ 56 SGB VII) nach einer MdE von 80 wegen ihrer Berufskrankheit. MdE-begründend war eine berufsbedingte Krebserkrankung (Nierenzellkarzinom) und ein tumorbedingtes CFS. Nach rund zwei Jahren prüfte die BG ETEM die MdE nach und kam zu dem Ergebnis, dass diese auf 60 herabzusetzen sei, da die statistische Wahrscheinlichkeit für ein Rezidiv des Nierenzellkarzinoms weiter abnehme. Aus unserer Sicht war diese Argumentation jedoch nicht haltbar, so dass der Rechtsstreit letztlich vor dem Sozialgericht Regensburg (Aktenzeichen S 13 U 91/23) landete. Dort wurde der Rechtsstreit mit einem guten Ergebnis für unsere Mandantin zu Ende gebracht.
Im Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage vom 13. Dezember wies das Gericht auf die verschiedenen rechtlichen Problematiken und die jeweiligen Prozessrisiken hin. Das Gericht hielt es letztlich für sinnvoll, den Prozess durch Abschluss eines Vergleichs zu beenden. Da Gericht schlug eine Herabsetzung der MdE auf nur 70 vor, nicht, wie von der Berufsgenossenschaft vorgenommen auf 60. Unsere Mandantin stimmte dem Vergleich gerne zu, insbesondere auch um das Verfahren schnell und unkompliziert zu einem endgültigen und positiven Abschluss zu bringen. Unsere Madantin hat damit die Gewissheit eine Rente nach einer MdE von 70 (weiter) zu erhalten.