Psychotherapie hilft - gesundheitlich und rechtlich
Dass Psychotherapie der Gesundheit bei psychischen Erkrankungen hilft, ist weithin bekannt. Nicht so bekannt ist aber, dass Psychotherapie auch bei rechtlichen Problemen helfen kann, wie ein aktuelles Beispiel aus unserer Kanzlei zeigt, in dem es um die Höhe des Grads der Behinderung (GdB) bei psychischer Erkrankung ging.
Unser Mandant leidet u.a. an Depressionen. Um den sich daraus ergebenden Einschränkungen Rechnung tragen zu können, hatte er beim ZBFS - Versorgungsamt - Region Oberpfalz die Feststellung eines GdB von 50 beantragt. Das Versorgungsamt stellte jedoch nur einen GdB in Höhe von 40 fest. Das Widerspruchsverfahren, in dem sich unser Mandant noch vom VdK hatte vertreten lassen, blieb ohne Erfolg. Das ZBFS wies den Widerspruch als unbegründet zurück.
Der gewünschte Erfolg stellte sich dann aber im Klageverfahren vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 15 SB 480/23) ein, in dem wir die Vertretung übernommen haben.
Im Gerichtsprozess wurden die Beschwerden des Klägers durch unsere Kanzlei nochmals dargestellt und die durch uns als angemessen erachtete rechtliche Bewertug mit ein GdB in Höhe von 50. Um unsere Ansicht zu prüfen, holte das Sozialgericht ein mediznisches Sachverständigengutachten bei dem Sozialmediziner Dr. P. ein. Dieser bestätigte unsere Einschätzung, dass bei unserem Mandanten ein Gesamt-GdB von 50 vorliegt. Entscheidend für seine GdB-Bewertung war neben der medikamentösen Therapie mit Citalopram vor allem die "Notwendigkeit einer wöchentlichen Psychotherapie".
Das Gutachten des Sachverständigen Dr. P. überzeugte nicht nur uns und das Gericht, sondern auch das Versorgungsamt. Im Rahmen des Verhandlungstermins vom 17. Januar 2024 wurde dann auch ein Vergleich geschlossen, durch den sich das Versorgungsamt verpflichtete, ausgehend vom Gutachten von Dr. P. einen Gesamt-GdB von 50 bei unserem Mandanten festzustellen.
Unserem Mandant nützt die Psychotherapie also nicht nur gesundheitlich, sondern auch GdB-rechtlich!