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Bundesgerichtshof hebt Verurteilung des Landgerichts Amberg auf

Das Landgericht Amberg hatte unseren Mandanten mit Urteil vom 13. Juli 2023 wegen Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Beihilfe zum besonders schweren Raub und mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil hat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose das Rechtsmittel der Revision eingelegt. Mit Erfolg. Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat nun das Urteil des Landgerichts Amberg im Strafausspruch aufgehoben und das Verfahren zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Amberg zurückverwiesen (BGH, Beschluss vom 09.01.2024 - 6 StR 507/23).

Aus Sicht des höchsten deutschen Strafgerichts hätte das Landgericht die Voraussetzungen des § 46a StGB (Täter-Opfer-Ausgleich) näher prüfen müssen:

"Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Landgericht ohne den Rechtsfehler zu einer Milderung des Strafrahmens nach §§ 46a, 49 Abs. 1 StGB gelangt und die Strafe geringer ausgefallen wäre."

Ziel des zweiten Rechtsgangs vor dem Amberger Landgericht wird es nun sein, die vom BGH ansgesprochene Strafrahmenverschiebung zu erreichen mit der Folge, dass am Ende des Verfahrens idealerweise eine Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren Dauer steht, die zur Bewährung ausgesetzt wird und so unserem Mandanten das Gefängnis erspart bleibt.

 

Das Verfahren zeigt: Auch wenn die Erfolgswahrscheinlichkeit in strafrechtlichen Revisionsverfahren statistisch gering ist, kann es durchaus lohnen!

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