Einigung im Betriebsprüfungsverfahren - Nachforderung mehr als halbiert
Unsere Mandantin ist Anbieterin von Coachings/Seminaren. Sie arbeitete dabei auch mit selbständigen Dozenten zusammen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bayern Süd kam in einer Betriebsprüfung dann aber zu dem Ergebnis, dass es sich nicht um selbständige Tätigkeiten handeln würde, sondern um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Im Anhörungsverfahren teile sie unserer Mandant sodann mit, dass beabsichtigt sei, eine Nachforderung in einer Gesamthöhe von 65.026,23 € geltend zu machen.
Zum Anhörungsschreiben der DRV Bayern Süd nahmen wir für unsere Mandantin umfassend Stellung und begründeten, warum die angekündigte Nachforderung zumindest teilweise unbegründet ist. Unsere Begründung fand auch die Rentenversicherung überzeugend. Noch vor Erlass der Beitragsbescheids konnte mit der DRV Bayern Süd eine einvernehmliche Regelung gefunden werden. Unter Nichtanwendung der Netto-Brutto-Hochrechnung wurden das zugrunde zu legende Entgeltz ermittelt, so dass sich im Ergebnis eine Nachforderung von nur 31.599,99 € ergab, also eine Ersparnis von mehr als der Hälfte der ursprünglich in Aussicht gestellten Forderung. Ein mehr als erfreulicher und absolut zufriedenstellender Verfahrensausgang für unsere Mandantin: