Unfall beim Rückwärtsfahren bleibt folgenlos
Unser Mandant befuhr mit seinem Lkw den Parkplatz eines Edeka-Marktes in Niederbayern. Er wollte in Richtung der Parkplatzausfahrt rangieren, urn rückwarts in Richtung des dortigen Getränkelagers fahren zu können. Um einen Unfall sicher zu vermeiden, ließ er sich beim Rückwärtsfahren sogar noch von einem Dritten sogar einweisen. Zur gleichen Zeit befand sich die Zeugin S. auf Höhe des Edeka-Eingangs und wollte mit ihrem Einkaufswagen zwischen dem dort befindlichen Lkw unseres Mandanten und der Hauswand durchgehen. Beim Rangieren kam es zum Kontakt mit der hinteren, linken Fahrzeugseite des Lkws unseres Mandanten und dem Einkaufswagen der Zeugin, wodurch diese eine Schutzbewegung in Richtung des Lkws machte und sich hierdurch am Lkw im Bereich der rechten Hand verletzte.
Wegen dieses Vorfalls ermittelte die Staasanwaltschaft Regensburg - Zweigstelle Straubing gegen unseren Mandanten. Konkret legte sie ihm fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) zur Last.
Im Rahmen der Verteidigung unseres Mandanten gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gab Rechtsanwalt Christian Falke als Verteidiger eine umfangreiche Verteidigungsschrift ab, in welcher dargestellt wurde, dass unser Mandant gerade nicht fahrlässig gehandelt hatte. Die Staatsanwaltschaft stellte daraufhin das Verfahren wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) erfreulicherweise und zu Recht wieder ein, so dass der Vorfall für unseren Mandanten ohne strafrechtliche Folgen bleibt. Auch wegen möglicher Verkehrsordnungswidrigkeiten wird nicht weiter ermittelt, insoweit wurde das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Im Ergebnis handelte es sich wohl um eine Verkettung unglücklicher Umstände.
(StA Regensburg - Zweigstelle Straubing, Verfügung vom 16.01.2024, Aktenzeichen 706 Js 34361/23)