GdB von 80 auf 100 und Merkzeichen - Massive Verbesserung im Widerspruchsverfahren
Dass im Schwerbehindertenrecht auch große Sprünge möglich sind, zeigt ein aktuelles Fallbeispiel aus unserer Kanzlei, in dem es uns gelang, für unsere Mandantin eine Erhöhung ihres Grads der Behinderung (GdB) von 80 auf 100 und die Merkzeichen G, B, aG und H durchzusetzen.
Unsere Mandantin leidet an einer Vielzahl von Erkrankungen, u.a. an einer Nierenfunktionsbeeinträchtigung und einer Krebserkrankung. Auf ihren Antrag hin stellte das ZBFS Region Niederbayern - Versorgungsamt - dann einen GdB von 80 fest. Die ebenfalls beantragten Merkzeichen wurden allerdings nicht gewährt. Dagegen erhoben wir für unsere Mandantin mit Erfolg Widerspruch. Nach Widerspruchsbegründung änderte das Versorgungsamt seine Einschätzung und stellte einen GdB von 100 fest sowie das Vorliegen der Voraussetzungen der Merkzeichen G, B, aG und H. Ein großer Erfolg für unsere Mandantin, die vom ZBFS auch die Kosten unserer Anwaltstätigkeit erstattet erhält.