Mandantin erhält Erwerbsminderungsrente dauerhaft
Nicht immer gibt es in Rentenverfahren Probleme. Manchmal sind Rentenverfahren auch "Selbstläufer". So im Falle einer unserer Mandantinnen. Diese bezog von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) bislang befristet eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Etwa drei Monate vor Befristungsende haben wir für unsere Mandantin dann einen Weiterbewilligungsantrag gestellt. Über diesen hat die DRV Bund schnell und unkompliziert, insbesondere ohne ärztliche Begutachtung, entschieden. Unsere Mandantin erhält entsprechend dem Rentenbescheid vom 11.04.2024 ihre Teilerwerbsminderungsrente weiter bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.
Für unsere Mandantin ein schöner Erfolg und eine große Erleichterung!
Mehr rund um die Erwerbsminderungsrente finden Sie unter www.anwaltskanzlei-klose.de