Erwerbsminderungsrente - Erfolg im Widerspruchsverfahren
Unsere Mandantin leidet an ganz erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, u.a. an systemischer Mastozytose. Da sie sich, wie auch die behandelnden Ärzte, nicht mehr imstande sah, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, stellte sie bei ihrer Rentenversicherung, der DRV KBS, einen Erwerbsminderungsrentenantrag. Dieser wurde aber schon nach kurzer Zeit abgelehnt. Für unsere Mandantin war dies kein Grund, sich entmutigen zu lassen. Vielmehr beauftragte sie uns mit ihrer Vertretung im Widerspruchsverfahren. Schon jetzt - vor vollständigem Abschluss - mit Erfolg.
Nachdem wir den Widerspruch begründet hatten, wurde unsere Mandantin durch einen medizinischen Sachverständigen begutachtet. Auf der Grundlage dieses Gutachtens wurde unserer Mandantin nun bereits eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt.
Über den Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung muss die DRV KBS noch gesondert entscheiden. Die bewilligte Teilerwerbsminderungsrente ist in jedem Falle ein toller Zwischenerfolg für unsere Mandantin, die nun mit deutlich weniger finanziellen Sorgen in die Zukunft blickt.