§ 266a-StGB-Verfahren gemäß § 153a StPO eingestellt
Unser Mandant soll als GmbH-Geschäftsführer in 100 Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut (§ 266a StGB) haben, er soll Sozialversicherungsbeiträge von über 48.000,- € nicht abgeführt haben. Gegen ihn und einen Mitangeklagten hat die Staatsanwaltschaft Regensburg daher Anklage zum Amtsgericht Regensburg erhoben. Dieses hat das Verfahren nun anregungsgemäß gegen eine Geldauflage in Höhe von 2.400,- € gegen den von Rechtsanwalt Mathias Klose verteidigten Mandanten nach § 153a StPO eingestellt (AG Regensburg, Az. 23 Ls 154 Js 12187/13 (2), Beschluss vom 08.07.2021).