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Volle Erwerbsminderungsrente bei PTBS nach Widerspruch

In einem weiteren rentenrechtlichenVerfahren konnten wir für unsere Mandantin einen wichtigen Erfolg erzielen. Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd hatte den Antrag auf Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung zunächst abgelehnt – obwohl bei der Mandantin eine ausgeprägte posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) sowie eine rezidivierende depressive Störung diagnostiziert wurden, die ganz erhebliche Auswirkungen auf ihre Erwerbsfähigkeit hatten.

Gegen diese Entscheidung legten wir Widerspruch ein – mit Erfolg:


Mit Widerspruchsbescheid vom 25.11.2025 erkannte die DRV Bayern Süd die volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab April 2025 an.

 

Ausgangslage: Schwere psychische Erkrankungen – trotzdem Ablehnung

Unsere Mandantin leidet seit Jahren unter erheblichen psychischen Beeinträchtigungen:

  • Posttraumatische Belastungsstörung (F 43.1)
  • Schwere depressive Episode (F 33.2)
  • Ausgeprägte Schlafstörungen und tägliche Panikattacken
  • Symptome einer sozialen Phobie (F 40.1)

Hinzu kamen belastende biografische Ereignisse wie ein schwerer Verkehrsunfall und Mobbing am Arbeitsplatz, die die Symptomatik weiter verstärkten. Die Mandantin befindet sich bereits seit 2016 in psychotherapeutischer Behandlung; selbst stationäre Behandlungsversuche scheiterten an der Schwere der Erkrankung.

Trotz dieser deutlichen gesundheitlichen Einschränkungen vertrat die Rentenversicherung die Auffassung, die Versicherte könne weiterhin vollschichtig arbeiten – und lehnte den Antrag ab.

 

Unsere Widerspruchsbegründung: Rechtliche und medizinische Argumentation greift durch

Im Widerspruch legten wir ausführlich dar, dass die Voraussetzungen des § 43 SGB VI für eine volle Erwerbsminderungsrente vorliegen.

Um die Erwerbsfähigkeit bei psychischen Erkrankungen zutreffend beurteilen zu können, ist eine detaillierte und nachvollziehbare Betrachtung aller funktionalen Einschränkungen notwendig. Dies umfasst insbesondere:

  • Konzentrations- und Belastungsfähigkeit
  • Anpassungsfähigkeit an Routinen
  • Umgang mit Stresssituationen
  • Fähigkeit zur eigenständigen Strukturierung von Aufgaben
  • Kontakt- und Interaktionsfähigkeit
  • Entscheidungsfähigkeit
  • Wegefähigkeit und Selbstständigkeit

Unterstützt wurde dies durch den aktuellen Bericht der behandelnden Psychotherapeutin, der eine massiv eingeschränkte Leistungsfähigkeit bestätigte. Unter Anwendung des Mini-ICF-APP zeigte sich klar, dass wesentliche Fähigkeitsdimensionen, die für eine Erwerbstätigkeit zwingend erforderlich sind, erheblich beeinträchtigt sind.

Wir argumentierten daher, dass unsere Mandantin nicht in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten – und damit voll erwerbsgemindert ist.

 

Das Ergebnis: Rente bewilligt – und das rückwirkend

Die DRV Bayern Süd folgte unserer rechtlichen Argumentation und den vorgelegten medizinischen Unterlagen.

Mit Widerspruchsbescheid vom 25.11.2025 wurde die volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab April 2025 bewilligt.

Für unsere Mandantin bedeutet dies nicht nur eine erhebliche finanzielle Entlastung, sondern auch die Anerkennung ihres tatsächlichen gesundheitlichen Zustands nach jahrelangem Leidensdruck.

 

Fazit: Konsequente Rechtsdurchsetzung lohnt sich

Der Fall zeigt erneut, dass Anträge auf Erwerbsminderungsrenten – insbesondere bei psychischen Erkrankungen – häufig zu Unrecht abgelehnt werden. Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit muss sorgfältig, umfassend und unter Berücksichtigung wissenschaftlich anerkannter Methoden erfolgen.

Unser Erfolg verdeutlicht:

  • Eine gut begründete, rechtlich fundierte Widerspruchsführung
  • gepaart mit einer präzisen medizinischen Darstellung
    kann für Betroffene den entscheidenden Unterschied machen.

Wenn auch Sie Unterstützung im Rentenverfahren benötigen oder eine Ablehnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne mit unserer sozialrechtlichen Expertise zur Seite.

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