ZBFS zahlt zur Beschaffung eines Kfz 8.480,00 Euro
Unser Mandant bezieht vom Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region - Mittelfranken - Hauptfürsorgestelle (ZBFS) Leistungen nach dem OEG i.V.m. BVG. Als Eingliederungshilfe, konkret als Hilfe in besonderen in besonderen Lebenslagen nach § 27d Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 BVG bezahlt das ZBFS an unseren Mandanten antragsgemäß einen Betrag in Höhe von € 8.480,00 zur (Ersatz-) Beschaffung eines Pkw.
Aus unserer Sicht eine mehr als erfreuliche Entscheidung des ZBFS, die anschaulich zeigt, dass die Leistungen nach dem OEG nd dem BVG nicht zu unterschätzen sind und auch deutlich weiterreichen als Heilbehandlung oder Rente. Soweit nicht von vornherein gänzlich ausgesprochen sollten sozialrechtliche (Entschädigungs-) Ansprüche gegen den Versorgungsträger daher stets in Betracht gezogen und geprüft werden.