Anerkenntnis des ZBFS im GdB-Verfahren: GdB 50 nach Klage vor dem Sozialgericht Regensburg
Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt, wie wichtig Durchhaltevermögen, fachliche Präzision und eine klare rechtliche Argumentation gerade bei psychischen Erkrankungen sind.
Der Ausgangspunkt
Unsere Mandantin – seit Jahren mit erheblichen psychischen Beeinträchtigungen konfrontiert, konkret v.a. einer bipolaren Störung – hatte bereits früher einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 zugesprochen bekommen. Nach einer erneuten Verschlechterung ihres Gesundheitszustands beantragte sie die Neufeststellung. Trotz umfangreicher fachärztlicher Unterlagen wurde der GdB im Verwaltungsverfahren schließlich auf 30 abgesenkt.
Diese Herabstufung bedeutete für die Betroffene nicht nur einen formalen Verlust, sondern auch eine zusätzliche psychische Belastung. Sie entschied sich daher, den Rechtsweg zu beschreiten. Mit uns. Mit Erfolg.
Klage vor dem Sozialgericht Regensburg
Im Klageverfahren (Az. S 14 SB 768/24) haben wir detailliert unter anderem aufgezeigt,
- dass die psychische Erkrankung chronifiziert ist,
- dass keine Simulation oder Aggravation vorliegt,
- und dass die Auswirkungen auf Teilhabe, soziale Anpassung und Lebensgestaltung nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen einen Einzel-GdB von mindestens 50 rechtfertigen.
Zentrale Bedeutung hatten dabei die aktuellen fachärztlichen Stellungnahmen aus Neurologie und Psychiatrie sowie die konsequente Anwendung der Maßstäbe aus § 152 SGB IX und der Versorgungsmedizin-Verordnung.
Das Ergebnis: Anerkenntnis des Beklagten
Noch bevor es zu einer Beweisaufnahme, Begutachtung durch einen Sachverständigen oder einem Verhandlungstermin kam, erklärte der Beklagte – der Freistaat Bayern, vertreten durch das ZBFS Landesversorgungsamt – am 19.01.2026 ein Anerkenntnis.
Der GdB von 50 wird wieder festgestellt. Das Verfahren war damit erfolgreich abgeschlossen.
Warum dieser Fall exemplarisch ist
Gerade bei psychischen Erkrankungen erleben wir häufig, dass die tatsächlichen Einschränkungen im Alltag unterschätzt oder verkürzt bewertet werden. Dieser Fall macht deutlich:
- Ärztliche Berichte müssen konsequent rechtlich eingeordnet werden.
- Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sind entscheidend – nicht allein Diagnosen oder Momentaufnahmen.
- Eine fundierte Klage kann dazu führen, dass die Behörde ihre Bewertung überdenkt, ohne dass es einer langwierigen Beweisaufnahme bedarf.
Unser Fazit
Für Menschen mit psychischen Erkrankungen zwischen 30 und 60 Jahren ist das GdB-Verfahren oft mehr als eine Formalität – es geht um Anerkennung der eigenen Lebensrealität und um rechtliche Sicherheit. Der erfolgreiche Abschluss dieses Verfahrens bestätigt unseren Ansatz, Verwaltungsentscheidungen kritisch zu prüfen und, wenn nötig, konsequent gerichtlich überprüfen zu lassen.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine GdB-Feststellung oder Herabstufung korrekt ist, kann eine rechtliche Überprüfung sinnvoll sein – gerade dann, wenn sich Ihre gesundheitliche Situation nicht verbessert hat.
