WiWo-Beitrag von Mathias Klose: Urlaubsanspruch bei Pflege Angehöriger
Viele Angehörige kennen diese Situation: Man organisiert Arzttermine, spricht mit Pflegediensten oder klärt rechtliche Angelegenheiten – und opfert dafür den eigenen Urlaub.
Die gute Nachricht ist: Der Gesetzgeber hat solche Fälle durchaus im Blick.
Die schlechte: Ein pauschaler Anspruch auf „Sonderurlaub“ besteht nicht.
Mehr zum Thema Urlaubsanspruch im Falle der Pflege von Angehörigen erfahren Sie von Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose in der kommenden Ausgabe der Wirtschaftswoche.
Einen Überblick über die bislang erschienenen Beiträge von Mathias Klose als "WiWo-Coach" finden Sie unter https://www.wiwo.de/autoren/mathias-klose/29266250.html
