Erfolgreiche Klage gegen die DRV Bayern Süd – Unbefristete Erwerbsminderungsrente durchgesetzt
Unsere Mandantin litt an einem Tumor-Fatigue-Syndrom sowie an einer rezidivierenden depressiven Störung. Aufgrund dieser erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen bezog sie von der DRV Bayern Süd zunächst eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bis zum 30.11.2024. Trotz unverändert bestehender und weiterhin gravierender Beschwerden lehnte die Rentenversicherung den Weiterbewilligungsantrag jedoch ab. Nach Auffassung der Behörde sei unsere Mandantin wieder in der Lage, einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachzugehen – eine Einschätzung, die weder von der Mandantin selbst noch von ihren behandelnden Fachärzten geteilt wurde.
Deutliche gesundheitliche Einschränkungen
Tatsächlich zeigte sich bei unserer Mandantin ein komplexes und belastendes Beschwerdebild. Im Vordergrund standen insbesondere:
- deutlich verminderte Durchhaltefähigkeit
- erhöhter Pausenbedarf
- chronische Schmerzen bei körperlicher Belastung
- Nervosität und innere Unruhe
- Antriebsminderung
- eingeschränktes Konzentrationsvermögen
Diese Symptome führten zu erheblichen Einschränkungen im Alltag sowie in der beruflichen Leistungsfähigkeit.
Widerspruch erfolglos – Klage notwendig
Gegen den ablehnenden Bescheid wurde fristgerecht Widerspruch eingelegt – jedoch ohne Erfolg. Die DRV blieb bei ihrer Einschätzung, sodass Klage beim Sozialgericht Regensburg (Az. S 9 R 273/25) erhoben wurde.
Gerichtliche Sachverständigengutachten bestätigen Erwerbsminderung
Im gerichtlichen Verfahren ergab sich schließlich ein völlig anderes Bild: Sowohl der internistische Sachverständige als auch die psychiatrisch-neurologische Sachverständige bestätigten eine relevante Minderung der Erwerbsfähigkeit. Diese unabhängigen Gutachten waren entscheidend und stellten die zuvor vertretene Auffassung der Rentenversicherung klar in Frage.
Vergleich mit erfreulichem Ergebnis
Im Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage am 02.04.2026 zeigte sich schließlich auch die Vertreterin der DRV überzeugt. Es konnte ein für unsere Mandantin äußerst positiver Vergleich geschlossen werden:
- Unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ab dem 01.12.2024
- Zusätzlich befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes bis zum 30.11.2027
Fazit
Der Fall zeigt einmal mehr, dass ablehnende Entscheidungen der Rentenversicherung keineswegs endgültig sind. Insbesondere bei komplexen Krankheitsbildern – wie hier mit somatischen und psychischen Komponenten – kann eine gerichtliche Überprüfung zu einer deutlich realistischeren Einschätzung der Leistungsfähigkeit führen. Für Betroffene lohnt es sich daher, Entscheidungen kritisch zu hinterfragen und ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen.
