Erfolgreicher Widerspruch: DRV hebt Rentenbefristung auf
Nicht nur die vollständige Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente kann mit einem Widerspruch angegriffen werden. Auch gegen die Art und den Umfang der Bewilligung lohnt sich häufig ein genauer Blick. Das zeigt ein aktuelles Verfahren aus unserer Kanzlei besonders deutlich.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hatte unserer Mandantin zunächst mit Bescheid vom 03.06.2025 lediglich eine befristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt. Nach Durchführung des Widerspruchsverfahrens gewährte die DRV Bund mit Bescheid vom 29.04.2026 schließlich eine unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Zunächst Erwerbsminderungsrente nur befristet
Unsere Mandantin litt seit Jahren unter erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen auf mehreren medizinischen Fachgebieten. Im Verwaltungsverfahren war insbesondere ein internistisches Gutachten eingeholt worden. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass lediglich noch ein Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden täglich bestehe.
Bemerkenswert war dabei jedoch: Der Gutachter wies ausdrücklich darauf hin, dass die Einschränkungen nicht allein internistisch bedingt seien. Vielmehr bestünden zusätzlich erhebliche psychiatrische Beeinträchtigungen, die gesondert begutachtet werden müssten.
Trotz dieses deutlichen Hinweises unterblieb zunächst eine ausreichende psychiatrische Würdigung.
Schwere psychiatrische Erkrankungen blieben unzureichend berücksichtigt
Im Widerspruchsverfahren haben wir insbesondere herausgearbeitet, dass die psychischen Erkrankungen unserer Mandantin die Erwerbsfähigkeit massiv beeinträchtigen.
Dokumentiert waren unter anderem:
- eine chronische Schmerzstörung,
- ein Fatigue-Syndrom,
- eine gemischte Angst- und depressive Störung,
- sowie mehrfach diagnostizierte schwere depressive Episoden.
Die ärztlichen Unterlagen beschrieben eine Vielzahl gravierender Symptome:
- stark reduzierte psychische und körperliche Belastbarkeit,
- schnelle Erschöpfbarkeit,
- ausgeprägte Konzentrations- und Merkfähigkeitsstörungen,
- ständiges Grübeln,
- Zukunfts- und Existenzängste,
- sozialer Rückzug,
- depressive Grundstimmung,
- Antriebslosigkeit,
- Schlafstörungen,
- innere Unruhe,
- reduzierte emotionale Schwingungsfähigkeit.
Teilweise vermied die Mandantin sogar Familienaktivitäten mit ihren eigenen Kindern aufgrund ihrer psychischen Belastungssituation.
Gerade bei psychischen Erkrankungen kommt es entscheidend darauf an, nicht nur Diagnosen aufzuzählen, sondern die konkreten Auswirkungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit nachvollziehbar darzustellen. Im Widerspruchsverfahren haben wir daher ausführlich zu den funktionellen Einschränkungen vorgetragen und die Auswirkungen auf zentrale Fähigkeitsbereiche des Arbeitslebens herausgearbeitet.
Widerspruch auch gegen eine Befristung sinnvoll
Viele Betroffene gehen davon aus, dass ein Widerspruch nur dann sinnvoll sei, wenn die Erwerbsminderungsrente vollständig abgelehnt wurde. Das ist ein Irrtum.
Ein Widerspruch kann sich insbesondere auch richten gegen:
- die Bewilligung nur einer teilweisen statt einer vollen Erwerbsminderungsrente,
- den festgelegten Rentenbeginn,
- die Dauer einer Befristung,
- oder die Nichtberücksichtigung bestimmter Erkrankungen.
Gerade Befristungen werden von der Deutschen Rentenversicherung häufig mit der Annahme begründet, eine gesundheitliche Besserung könne künftig eintreten. Ob diese Einschätzung tatsächlich tragfähig ist, sollte sorgfältig geprüft werden.
Ergebnis des Widerspruchsverfahrens
Im vorliegenden Fall führte das Widerspruchsverfahren dazu, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund ihre ursprüngliche Entscheidung teilweise korrigierte. Die Mandantin erhielt durch Rentenbescheid vom 29.04.2026 schließlich eine unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Der Fall zeigt exemplarisch, dass sich eine genaue Prüfung rentenrechtlicher Entscheidungen lohnt — insbesondere dann, wenn psychiatrische Erkrankungen und deren Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
