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Ermittlungsverfahren wegen Anstiftung zum versuchten Mord eingestellt

Unser Mandant wurde beschuldigt, gegenüber einem Zeugen geäußert zu haben: „Was ich nicht geschafft habe, wenn du das für mich erledigen könntest, bekommst du diese 500 €“ sowie „Mein Vater kommt zu Besuch und bringt 500 € mit“.Vorangegangen war ein umfassendes Geständnis einer Straftat, hinsichtlich derer unser Mandant mit Urteil des LG Kempten wegen versuchten Mordes an seiner damaligen Lebensgefährtin verurteilt worden war. Gemeint gewesen sei mit dieser Aufforderung das „Umringen“ der Lebensgefährtin. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft begründe dies den Verdacht der Anstiftung zum versuchten Mord. 

Im Rahmen des Ermittlungsverfahren wurde in einer umfangreichen Verteidigungsschrift dargelegt, dass der Vorwurf sowohl aus rechtlichen wie auch aus tatsächlichen Gründen haltlos ist. Das gegen den von Rechtsanwalt Christian Falke verteidigten Mandanten geführte Ermittlungsverfahren wurde daraufhin auch antragsgemäß mangels Tatverdacht eingestellt (Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu), Verfügung vom 09.07.2021, Az. 210 Js 2460/21).

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