Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


In der Rubrik Aus der Kanzlei berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 


 

Urteil des SG Regensburg vom 23.6.26 (S 13 SB 106/24) - GdB 50

Erst 20, dann 30, am Ende GdB 50

Wieder einmal konnten wir für eine Mandantin vor dem Sozialgericht Regensburg einen wichtigen Erfolg im Schwerbehindertenrecht erzielen. Mit Urteil vom 23.06.2026 (Az. S 13 SB 106/24) hat das Sozialgericht Regensburg den Beklagten - Freistaat Bayern -  verurteilt, einen Grad der Behinderung (GdB) von 40 ab dem 12.11.2024 sowie einen GdB von 50 ab dem 13.03.2025 festzustellen. Damit wurde das von Beginn an verfolgte Ziel erreicht: die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft (GdB 50).

Ausgangspunkt des Verfahrens war, dass das ZBFS zunächst lediglich einen GdB von 20 festgestellt hatte. Im Widerspruchsverfahren wurde dieser zwar auf 30 erhöht, die tatsächlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen unserer Mandantin wurden damit jedoch weiterhin nicht annähernd zutreffend erfasst. Unsere Mandantin leidet unter einer Vielzahl gesundheitlicher Einschränkungen, insbesondere an

  • einer rezidivierenden depressiven Störung in schwerer Ausprägung,
  • Migräne,
  • arterieller Hypertonie (Bluthochdruck),
  • einem Herzklappenschaden,
  • einer Funktionsbeeinträchtigung der Wirbelsäule sowie
  • Beschwerden im Bereich der rechten Schulter.

Im Mittelpunkt des gerichtlichen Verfahrens stand die schwer ausgeprägte psychische Erkrankung. Bereits die Aktenlage belegte eine fachpsychiatrisch behandelte schwere depressive Episode mit erheblicher Symptomatik, langjähriger Behandlung, Psychopharmakatherapie sowie der Empfehlung einer stationären psychosomatischen Rehabilitation. Gleichwohl war dies von der Versorgungsverwaltung zunächst lediglich mit einem Einzel-GdB bewertet worden, der nach unserer Auffassung den versorgungsmedizinischen Grundsätzen in keiner Weise gerecht wurde.

Das Sozialgericht folgte letztlich unserer Auffassung jedenfalls im Ergebnis und erkannte einen GdB von 50 ab März 2025 an.

Der Fall zeigt einmal mehr: Sozialgerichtsverfahren brauchen häufig Geduld. Zwischen Antrag, Widerspruch und rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung können Monate oder sogar Jahre liegen. Das mag für Betroffene belastend sein.

Genauso zeigt dieser Fall aber auch, dass sich der gerichtliche Rechtsschutz im Sozialrecht lohnt. Die Sozialgerichte überprüfen die Entscheidungen der Behörden unabhängig und umfassend. Fehlerhafte Bewertungen können korrigiert werden – auch dann, wenn die Verwaltung zuvor mehrfach an ihrer Auffassung festgehalten hat.

Gerade im Schwerbehindertenrecht entscheidet ein zutreffend festgestellter GdB häufig über erhebliche Nachteilsausgleiche, den besonderen Kündigungsschutz, steuerliche Vorteile oder einen früheren Rentenzugang. Es lohnt sich deshalb, fehlerhafte Bescheide nicht ungeprüft hinzunehmen.

 

 

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