Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


In der Rubrik Aus der Kanzlei berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 


 

Anerkenntnis der DRV im Rentenprozess - Mandant erhält Erwerbsminderungsrente weiter

Ein aktuelles Verfahren vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 10 R 477/25) zeigt, dass sich Betroffene gegen die Aufhebung einer Erwerbsminderungsrente erfolgreich zur Wehr setzen können, wenn die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung nicht auf einer tragfähigen medizinischen Grundlage beruht.

 

Rückwirkende Aufhebung der Erwerbsminderungsrente

Unser Mandant leidet unter einer rezidivierenden depressiven Störung sowie einer chronischen Schmerzstörung mit psychischen und somatischen Faktoren. Aufgrund dieser Erkrankungen bezog er bereits seit längerer Zeit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Mit Bescheid vom 25.03.2025 vertrat die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd jedoch die Auffassung, der Gesundheitszustand habe sich wesentlich gebessert. Sie hob deshalb die Rentenbewilligung rückwirkend auf und verlangte zugleich die Erstattung bereits gezahlter Rentenleistungen in Höhe von rund 10.000 Euro.

 

Widerspruch ohne Erfolg – Klage zum Sozialgericht

Gegen den Aufhebungsbescheid legten wir zunächst Widerspruch ein. Nachdem dieser erfolglos geblieben war, erhoben wir Klage zum Sozialgericht Regensburg (Az. S 10 R 477/25).

Im gerichtlichen Verfahren wurde ein neurologisch-psychiatrisches Sachverständigengutachten eingeholt. Dieses kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Die gesundheitlichen Einschränkungen unseres Mandanten bestehen weiterhin in einem Umfang fort, der eine volle Erwerbsminderung begründet.

Trotz der eindeutigen Feststellungen des gerichtlichen Sachverständigen schloss sich die Deutsche Rentenversicherung dessen Einschätzung nicht an. Stattdessen übte sie umfangreiche Kritik an dem Gutachten.

Nach unserer Auffassung war diese Kritik jedoch weder medizinisch noch rechtlich überzeugend. Teilweise setzte sie sich gar nicht mit den tragenden Feststellungen des Sachverständigen auseinander und ging an den entscheidenden Fragen vorbei. Wir haben daher die Einwendungen der Rentenversicherung Punkt für Punkt analysiert und dem Gericht ausführlich dargelegt, weshalb die Kritik unberechtigt war und das gerichtliche Gutachten uneingeschränkt verwertbar ist.

 

Anerkenntnis der Deutschen Rentenversicherung

Unsere Stellungnahme blieb nicht ohne Wirkung. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gab die Deutsche Rentenversicherung schließlich am 29. Juli ein Anerkenntnis ab. Sie hielt ihre zuvor erhobene Kritik an dem gerichtlichen Sachverständigengutachten nicht mehr aufrecht.

Für unseren Mandanten bedeutet dies ein vollständiger Erfolg:

  • Die Rente wegen voller Erwerbsminderung wird weiterhin gezahlt.
  • Die rückwirkende Aufhebung der Rentenbewilligung ist vom Tisch.
  • Die geltend gemachte Erstattungsforderung von rund 10.000 Euro entfällt vollständig.

 

Der Fall zeigt, dass Bescheide über die Aufhebung einer Erwerbsminderungsrente nicht ungeprüft hingenommen werden sollten. Gerade wenn im gerichtlichen Verfahren ein unabhängiger Sachverständiger die fortbestehende Erwerbsminderung bestätigt, müssen pauschale oder nicht tragfähige Einwendungen der Rentenversicherung einer sorgfältigen rechtlichen und medizinischen Prüfung unterzogen werden.

Nicht selten zeigt sich erst im Klageverfahren, dass die ursprüngliche Einschätzung der Rentenversicherung keinen Bestand hat. Eine konsequente Vertretung der Interessen der Versicherten kann daher entscheidend dazu beitragen, den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente zu sichern und erhebliche Rückforderungsbeträge abzuwenden.

 

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