Freispruch statt Freiheitsstrafe
Nachdem unser Mandant in I. Instanz durch das Amtsgericht Schwandorf wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden war, stand am 5. August die Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Amberg an. Diese ist für unseren Mandanten mehr als erfreulich verlaufen.
Das Landgericht Amberg hob das Urteil des Amtsgerichts Schwandorf auf und sprach den von Rechtsanwalt Mathias Klose zusammen mit Rechtsanwältin Iris Nickl verteidigten Angeklagten frei. Durch ein psychiatrisches Sachverständigen Gutachten konnte im Berufungsverfahren gezeigt werden, dass der Mandant im Tatzeitpunkt schuldunfähig (§ 20 StGB) war. Ein Strafausspruch war dadurch nmöglich. Vielmehr war ein Freispruch zwingende Folge.