9 Jahre nach dem Arbeitsunfall: MdE 30 und Verletztenrente vor dem LSG erreicht
Manche sozialrechtlichen Verfahren brauchen einen langen Atem. Sehr langen Atem. Unser Mandant erlitt bereits am 20. Juni 2017 einen Arbeitsunfall. Mehr als neun Jahre später konnte das Verfahren nun vor dem Bayerischen Landessozialgericht (L 2 U 320/21) mit einem für unseren Mandanten erfreulichen Ergebnis abgeschlossen werden.
Streit um die Verletztenrente
Nach einem Arbeitsunfall kann Anspruch auf eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Erwerbsfähigkeit infolge des Versicherungsfalls über die 26. Woche hinaus um wenigstens 20 Prozent gemindert ist. Entscheidend ist dabei die sogenannte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Im Fall unseres Mandanten entwickelte sich über die Höhe der unfallbedingten MdE und den daraus folgenden Rentenanspruch ein langwieriger Rechtsstreit mit der zuständigen BG BAU.
Der Weg führte dabei durch sämtliche sozialrechtlichen Instanzen:
- zunächst durch das Widerspruchsverfahren,
- anschließend durch das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Regensburg und
- schließlich durch das Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Landessozialgericht.
Vergleich vor dem Bayerischen Landessozialgericht
Am 24. September 2026 konnte das Verfahren schließlich durch einen Vergleich vor dem Bayerischen Landessozialgericht beendet werden. Die BG BAU gewährt unserem Mandanten danach eine Verletztenrente auf Grundlage einer MdE von 30 v. H. Damit findet ein Rechtsstreit seinen Abschluss, dessen Ausgangspunkt mehr als neun Jahre zurückliegt.
Unfallversicherungsrecht verlangt häufig Ausdauer
Der Fall zeigt einmal mehr, wie langwierig Verfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung sein können. Gerade bei der Frage, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen sind und mit welcher MdE diese zu bewerten sind, gehen die Einschätzungen der Beteiligten nicht selten erheblich auseinander. Dann können medizinische Gutachten, sozialmedizinische Bewertungsfragen und die genaue Auseinandersetzung mit den verbliebenen funktionellen Einschränkungen entscheidend werden. Für unseren Mandanten hat sich das Durchhalten gelohnt: Mehr als neun Jahre nach seinem Arbeitsunfall erhält er nun eine Verletztenrente nach einer MdE von 30.
Ein erfreulicher Abschluss eines außergewöhnlich langen Verfahrens.
