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Aktuelles aus der Kanzlei


In der Rubrik Aus der Kanzlei berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 


 

RA Falke aus der Kanzlei Klose hat sich im Bereich des SGB VII fortgebildet

Aktuelle Entwicklungen im Berufskrankheitenrecht: Rechtsanwalt Christian Falke bildet sich fort  

 

Berufskrankheiten, Long-Covid und psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) entwickelt sich stetig weiter. Um unsere Mandantinnen und Mandanten auch bei komplexen sozialrechtlichen Fragestellungen kompetent vertreten zu können, setzt unsere Kanzlei auf kontinuierliche anwaltliche Fortbildung.

 

Fachanwalt für Sozialrecht Christian Falke vertieft seine Kenntnisse im Berufskrankheitenrecht

 Am 16. Oktober 2026 nahm unser Rechtsanwalt Christian Falke, Fachanwalt für Sozialrecht, an einer spezialisierten Fortbildung zum Thema „Aktuelle Entwicklungen im Recht der Berufskrankheiten nach § 9 SGB VII“ teil. Referent der Veranstaltung war Willi Johannes Kainz, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht München. Im Mittelpunkt standen aktuelle rechtliche Entwicklungen, Fragen der Anerkennung von Berufskrankheiten sowie die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung.

 

Wann wird eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt?

Nicht jede Erkrankung, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit auftritt, wird automatisch als Berufskrankheit anerkannt. Die rechtlichen Voraussetzungen ergeben sich insbesondere aus § 9 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII). In der Praxis kommt es häufig darauf an, ob die berufliche Tätigkeit die Erkrankung rechtlich wesentlich verursacht hat und ob die erforderlichen Nachweise erbracht werden können.

 

Die Fortbildung behandelte unter anderem folgende Themen: 

  • Erkrankungen der Wirbelsäule: Anerkennung von Berufskrankheiten, insbesondere nach BK 2108.
  • Infektionskrankheiten und Long-Covid: Sozialrechtliche Einordnung beruflich verursachter Infektionen, insbesondere im Zusammenhang mit BK 3101.
  • Psychische Erkrankungen durch berufliche Belastungen: Möglichkeiten und rechtliche Grenzen einer Anerkennung als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“.
  • Neue Berufskrankheiten: Aktuelle Entwicklungen, beispielsweise bei Erkrankungen der Rotatorenmanschette im Schulterbereich.
  • Beweislast und Ursachenzusammenhang: Die Bedeutung der Theorie der wesentlichen Bedingung für die Anerkennung von Berufskrankheiten.
  • Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung: Ansprüche und verfahrensrechtliche Besonderheiten.

 

Warum die Anerkennung einer Berufskrankheit so wichtig ist

Die Anerkennung einer Berufskrankheit kann für Betroffene erhebliche finanzielle und gesundheitliche Bedeutung haben. Je nach Einzelfall kommen insbesondere medizinische Behandlung, Rehabilitationsleistungen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verletztengeld oder eine Verletztenrente in Betracht. 

In der Praxis entstehen jedoch häufig Streitigkeiten darüber, ob eine Erkrankung tatsächlich durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde. Besonders schwierig können Fälle sein, in denen mehrere Ursachen für eine Erkrankung infrage kommen oder die zuständige Berufsgenossenschaft einen Antrag auf Anerkennung ablehnt.

 

Unterstützung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht

Rechtsanwalt Christian Falke befasst sich als Fachanwalt für Sozialrecht mit den rechtlichen Fragen des Sozialversicherungsrechts. Die regelmäßige Fortbildung trägt dazu bei, aktuelle Entwicklungen in die anwaltliche Beratung und Vertretung einzubeziehen. Gerade bei Berufskrankheiten sind neben den medizinischen Zusammenhängen auch die sozialrechtlichen Anforderungen an die Anerkennung und die Beweisführung entscheidend.

 

Unsere Kanzlei unterstützt Mandantinnen und Mandanten bei der Prüfung ihrer Ansprüche, im Widerspruchsverfahren gegen ablehnende Entscheidungen sowie bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte vor den Sozialgerichten - kontaktieren Sie uns!

 

 

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