Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Sozialleistungsbetrugs eingestellt
Unsere Mandantin bezog Leistungen nach dem SGB II. Durch das zuständige Jobcenter wurde gegen unsere Mandantin im Jahr 2020 Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs (§ 263 StGB) erstattet. Sie soll zu Unrecht SGB II-Leistungen bezogen haben, da sie angeblich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, was sie im Antrag aber nicht angegeben habe; das Einkommen und Vermögen ihres Partners sei anzurechnen, so dass sich ein geringerer Leistungsanspruch ergebe. Dieser Verdacht konnte aber ausgeräumt werden.
Mit Verfügung vom 15.11.2020 stellte die Staatsanwaltschaft Regensburg (Az. 206 Js 14043/20) das Ermittlungsverfahren gegen unsere von Rechtsanwalt Christian Falke verteidigte Mandantin mangels Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO wieder ein.