Volle Erwerbsminderungsrente auf dem Klageweg erreicht
Unser Mandant leidet an mehreren Erkrankungen, insbesondere seit Langem an Depressionen. Er hatte deswegen in den letzten Jahren auch bereits mehrere stationäre Klinikaufenthalte, Psychotherapie und medikamentöse Behandlung absolviert - leider ohne wesentliche Besserung. Seine Berufstätigkeit konnte er deswegen schon länger nicht mehr ausüben, von der Krankenkasse war er im Krankengeldbezug zwischenzeitlich auch ausgesteuert. Er beantragte deswegen bei seiner Rentenversicherung, der DRV Bund, auch eine Rente wegen Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI.
Ohne Erfolg. Der Antrag wurde, wie der anschließende Widerspruch, abelehnt, so dass Klage zum Sozialgericht Regensburg erhoben werden musste. Mit Erfolg.
Im Prozess vor dem Sozialgericht Regensburg verneinte der gerichtlich bestellte Sachverständige, Dr. med. R., eine Erwerbsminderung. Daraufhin wurde für unseren Mandanten ein Gutachten nach § 109 SGG eingeholt. Dr. med. F. gelangte in seinem Gutachten nach § 109 SGG zu dem Ergebnis, unser Mandant sei zumindest teilweise erwerbsgemindert. Nach Auswertung dieses Gutachtens gelangte die DRV zu dem - darüberhinausgehenden (!) - Ergebnis, unser Mandant sei sogar voll erwerbsgemindert und bot im Wege des Vergleichs an, eine volle Erwerbsminderungsrente ab dem 01.01.2021 zu bezahlen.
Diesen Vergleich nahm unser Mandant nun natürlich gerne an (SG Regensburg - S 9 202/20).