Mandant erhält über 10.000 € Zinsen von der Bundeswehr
Wir haben für unseren Mandanten erfolgreich SVG-Ansprüche gegen die Bundeswehr durchgesetzt für die Zeit ab Mai 2018. Neben den eigentlichen Leistungen kann unser Mandant auch Zinsen beanspruchen. Denn Ansprüche auf Geldleistungen sind gemäß § 44 Abs. 1 SGB I nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung mit 4 % zu verzinsen. Für unseren Mandanten ergab sich so eine Zinszahlung von mehr als 10.000 €.
Für unseren Mandanten natürlich ein mehr als erfreuliches Ergebnis!