Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles Arbeitsrecht (Archiv 2007)

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Entscheidungen und Meldungen in aller Regel um Einzelfallentscheidungen handelt, die nicht ohne weiteres auf andere Fälle übertragen werden können und eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen können.

Arbeitsrecht - Anspruch auf Weihnachtsgeld

Macht der Arbeitgeber die Zahlung von Weihnachtsgeld an seine Arbeitnehmer davon abhängig, dass ein Arbeitnehmer zuvor der Änderung der Arbeitsbedingungen zu Gunsten des Arbeitgebers zustimmt, verstößt er gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, da er ohne sachlichen Rechtfertigungsgrund zwischen Arbeitnehmergruppen differenziert; vielmehr geht es ihm nur darum, ein ausschließlich in seinem Interesse liegendes Verhalten der Arbeitnehmer zu belohnen. Infolgedessen haben auch diejenigen Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung der Weihnachtsgratifikation, die die Änderung des Arbeitsverhältnisses zuvor nicht akzeptiert hatten (Urteil des BAG vom 26.09.2007, Az. 10 AZR 569/06).

(28.12.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Arbeitsrecht - Entscheidungen zum Abfindungsanspruch gem. § 1a KSchG

Ein betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer hat gem. § 1a KSchG einen Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr, wenn er keine Kündigungsschutzklage erhebt und vom Arbeitgeber im Kündigungsschreiben auf diesen Umstand hingewiesen wurde.

Wird Kündigungsschutzklage erhoben, ist der Anspruch ausgeschlossen. Nach dem Urteil des BAG vom 13.12.2007 (Az. 2 AZR 971/06) gilt dies auch noch, wenn die Kündigungsschutzklage später wieder zurückgenommen wird. Ansonsten würde der Zweck des § 1a KSchG, die Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung um gerichtliche Verfahren zu vermeiden, unterlaufen.

In einem weiteren Urteil vom 13.12.2007 hat das BAG unter dem Az. 2 AZR 807/06 entschieden, dass § 1a KSchG die Parteien nicht daran hindert, eine geringere Abfindung als 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr zu vereinbaren. Will der Arbeitnehmer im Rahmen einer Kündigung auch eine niedrigere Abfindung vereinbaren, muss er ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine Abfindung gem. § 1a KSchG handelt. Unterlässt er dies, gilt für die Abfindungshöhe dennoch § 1a KSchG.

(14.12.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Arbeitsrecht - Ausserordentliche Kündigung wegen Verdachts des Diebstahls eines Brotes

Mit Urteil vom 16.10.2007 hat das LAG Nürnberg entschieden, dass eine ausserordentliche fristlose Kündigung aufgrund des von Tatsachen untermauerten Verdachts (sog. Verdachtskündigung), dass der Arbeitnehmer ein 500-Gramm-Brot(!) in dem Betrieb gestohlen habe, gerechtfertigt ist. Damit ist die Linie der Rechtssprechung bis hin zum BAG weiter gefestigt, dass gegen den Arbeitgeber gerichtete, rechtswidrige und schuldhafte Vermögensdelikte - auch wenn sie sich auf geringwertigste Gegenstände beziehen - nicht nur dann eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn sie erwiesen sind, sondern bereits wenn ein gewisser Verdachtsgrad besteht.

(10.12.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Arbeitsrecht - Anspruch auf Arbeitszeitverringerung in kirchlicher Jugendhilfeeinrichtung

Gilt in einem Arbeitsverhältnis zwischen kirchlichem Arbeitgeber und der als Erzieherin in einer Einrichtung der Jugendhilfe (hier: Wohnheim für Kinder und Jugendliche) beschäftigten Arbeitnehmerin der Bundesangestelltentarifvertrag krichlicher Fassung (BAT-KF), kann die Arbeitnehmerin einen Anspruch auf Verringerung ihrer bisherigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden auf 20 Stunden wöchentlich aus § 15 b I a BAT-KF haben. Das pädagogische Konzept stellt nicht ohne weiteres “dringende betriebliche Gründe” dar, die einem Anspruch auf Teilzeitarbeit entgegenstehen. Die Prüfung des § 15 b I a BAT-KF orientiert sich an der üblichen Prüfung des § 8 TzBfG (Urteil des BAG vom 16.10.2007, Az. 9 AZR 321/06).

(03.12.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Arbeitsrecht / Strafrecht - Kündigung im Falle des Verdachts des Versicherungsbetrugs

Besteht der auf Tatsachen gestützte Verdacht, ein Arbeitnehmer habe mit einem Fahrzeug des Arbeitgebers einen mit dem Unfallgegner abgesprochenen Verkehrsunfall herbeigeführt, um die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers zu schädigen, kann dieser Verdacht eines Versicherungsbetrugs eine ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen - sog. Verdachtskündigung (Urteile des BAG vom 29.11.2007, Az. 2 AZR 724/06, 725/06 u.a.).

(03.12.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Anmerkung: Beachten Sie in jedem Fall, dass das gerichtliche Vorgehen gegen eine Kündigung, auch gegen eine ausserordentliche Kündigung oder eine Verdachtskündigung grundsätzlich nur innerhalb von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung möglich ist. Weitere Informationen zur Kündigungsschutzklage finden Sie hier.

 

Arbeitsrecht - Klagefrist bei tarifvertraglichem Ausschluss der ordentlichen Kündigung

Der Ausschluss der Möglichkeit der ordentlichen Kündigung durch Tarifvertrag ist ein “anderer” Unwirksamkeitsgrund, der gem. § 4 KSchG grundsätzlich innerhalb von drei Wochen im Wege der Kündigungsschutzklage geltend gemacht werden muss. Der Arbeitnehmer muss dabei nicht nur darlegen, dass er in den Anwendungsbereich eines bestimmten Tarifvertrags fällt, sondern auch dass der Tarifvertrag die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber ausschließt (Urteil des BAG vom 08.11.2007, Az. 2 AZR 314/06).

(14.11.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Arbeitsrecht - Reduzierung des Entgelts nach Betriebsübergang

Der im Falle eines Betriebsübergangs anzuwendende § 613 a BGB hindert den neuen Arbeitgeber nicht, mit einem “übergegangenen” Arbeitnehmer einzelvertraglich ein geringeres Entgelt als vor dem Betriebsübergang zu vereinbaren (Urteil des BAG vom 07.11.2007, Az. 5 AZR 1007/06).

(08.11.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)


 

Arbeitsrecht - Schmerzensgeld bei Mobbing

Erkrankt ein Arbeitnehmer infolge Mobbings durch einen anderen Arbeitnehmer psychisch, kann er gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Voraussetzung ist jedoch, dass derjenige, der aktiv mobbt bei der Ausübung des mobbingtypischen Verhaltens erkennen kann, dass das Mobbingopfer (psychisch) erkranken werde und dass er “Erfüllungsgehilfe” des Arbeitgebers ist (Urteil des BAG vom 25.10.2007, Az. 8 AZR 593/06).

(26.10.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Anmerkung: Problematisch ist bei Fällen des Mobbings, in denen psychische Erkrankungen beim Mobbingopfer verursacht werden, wie stets wenn es um psychische Erkrankungen geht, der objektive Nachweis, dass die Erkrankung tatsächlich durch das Mobbing am Arbeitsplatz verursacht wurde und nicht durch andere Ursachen oder Einflüsse, da psychische Erkrankungen viele Ursachen haben können, die oftmals nicht alle eindeutig und objektiv ausgeschlossen werden können. 


 

Arbeitsrecht / Sozialrecht - Der Abschluss eines Vergleichs mit Abfindungsregelung in einem Kündigungsschutzprozess führt nicht in jedem Fall zu einer Sperrzeit

Durch den Abschluss eines Vergleichs im Kündigungsschutzverfahren löst der Arbeitnehmer zwar das Arbeitsverhältnis i.S.d. § 144 I Nr. 1 SGB III, jedoch liegt dann ein wichtiger Grund i.S.d. § 144 SGB III vor, so dass keine Sperrzeit verhängt wird. Denn es kann einem Arbeitnehmer nicht zum Nachteil gereichen, wenn er klageweise gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber vorgeht und dann einen Vergleich schließt, der das Arbeitsverhältnis nicht vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist beendet (BSG vom 17.10.2006, Az. B 11 a AL 51/06 R).

(19.10.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)


 

Arbeitsrecht - Die Befristung eines Arbeitsvertrags nach vorhergehender Ausbildung ist nur einmal zulässig:

Mit Urteil vom 10.10.2007 hat das BAG entschieden, dass die Befristung eines Arbeitsvertrags, der sich an eine Ausbildung anschließt, nur einmal zulässig ist. § 14 I 2 Nr. 2 TzBfG rechtfertigt lediglich eine einmalige Befristung eines Arbeitsvertrags, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine auf die Ausbildung folgende Anschlussbeschäftigung zu erleichtern, nicht aber eine weitere (Az. 7 AZR 795/06).

(17.10.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)


 

Arbeitsrecht / Sozialversicherungsrecht - Keine Anrechnung einer Abfindung bei der Familienversicherung:

Mit Entscheidung vom 09.10.2007 (Az.: B 5b/8 KN 1/06 KR R) hat das BSG klargestellt, dass Abfindungen, die für den Verlust eines Arbeitsplatzes gezahlt werden, nicht im Rahmen der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 10 SGB V) zu berücksichtigen sind. Insbesondere sind Abfindungszahlungen nicht als Einkommen i.S.v. § 10 I Nr. 5 SGB V zu behandeln, so dass die Familienversicherung dadurch nicht ausgeschlossen wird.

(10.10.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)


 

Arbeitsrecht / Sozialversicherungsrecht - Betriebliche Altersvorsorge soll auch nach 2008 sozialversicherungsfrei bleiben:

Ein aktuell vorgelegter Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass die zunächst bis zum Ende des Jahres 2008 befristete Sozialversicherungsfreiheit der Beitragsumwandlung zur Betriebsrente auch über das Jahr 2008 hinaus sozialversicherungsfrei bleiben soll. Ebenfalls soll das Unverfallbarkeitsalter bei arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften von bislang 30 auf 25 Jahre gesenkt werden (BT-Drs. 16/6539).

(08.10.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Arbeitsrecht / Betriebsverfassungsrecht - Mitbestimmung des Betriebsrats bei “Ein-Euro-Jobs”

Mit Beschluss vom 02.10.2007 hat das BAG festgestellt, dass der Betriebsrat bei der Einstellung eines “Ein-Euro-Jobbers” (§ 16 III 2 SGB II) gem. § 99 I 1 BetrVG zu beteiligen ist, da es sich um eine Einstellung handelt, obwohl der “Ein-Euro-Job” kein privatrechtliches Arbeitsverhältnis darstellt.

(05.10.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)


 

Arbeitsrecht / Sozialrecht - “Ein-Euro-Job” ist kein privatrechtliches Arbeitsverhältnis:

Ein “1-€-Job” (§ 16 III SGB II) stellt kein privatrechtliches Arbeitsverhältnis dar, sondern ist öffentlich-rechtlicher Art. Das bedeutet insbesondere, dass der “Ein-Euro-Jobber” keinen Anspruch auf Arbeitsvergütung hat (Urteil des BAG vom 26.09.2007, Az. 5 AZR 858/06).

Das bedeutet u.a., dass ein “ein-Euro-Jobber” keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat und keinen “normalen” Kündigungsschutz genießt.

(26.09.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Arbeitsrecht - Geltendmachung von Lohnansprüchen im Wege vorläufigen Rechtsschutzes:

Mit Urteil vom 09.07.2007 (Az. 5 Ta 188/07) hat das LAG Köln entschieden, dass Arbeitnehmer Entgeltansprüche gegen den Arbeitgeber im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durchsetzen können, wenn sie von einer finanziellen Notlage betroffen sind.

(26.09.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Arbeitsrecht / Sozialversicherungsrecht - Kein Arbeitslosengeld II für Studenten:

Absolviert ein Student einen grundsätzlich nach dem BAföG förderungsfähigen Studiengang, ist der Erhalt von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen. Ob der Studierende tatsächlich BAföG erhält, ist unerheblich. Entscheidend ist die abstrakte Förderungsfähigkeit des Studiums (BSG, Az. B 14/7b AS 36/06R vom 06.09.2007)

(12.09.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)


 

Arbeitsrecht - Formularmäßiger Verzicht auf Kündigungsschutzklage ist unwirksam:

Unterzeichnet ein Arbeitnehmer unmittelbar nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ein vom Arbeitgeber vorgelegtes Formular, in dem er sich verpflichtet, ohne Gegenleistung auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage zu verzichten, so ist dieser Verzicht gem. § 307 I 1 BGB unwirksam (Urteil des BAG vom 06.09.2007, Az. 2 AZR 722/06).

(07.09.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)


 

Arbeitsrecht / Sozialversicherungsrecht - Keine Kündigung bei Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit:

Das BAG hat mit Urteil vom 18.01.2007 (Az. 2 AZR 731/05) entschieden: Die Tatsache, dass ein Student aufgrund seiner Studiendauer nicht mehr sozialversicherungsfrei ist, rechtfertigt keine personenbedingte Kündigung.

(03.09.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)


 

Arbeitsrecht - Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei geschlechtsbezogener Differenzierung:

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, der nunmehr im AGG zum Ausdruck gebracht wird, ist verletzt, wenn der Arbeitgeber bei der Behandlung von Arbeitnehmern grundlos nach unzulässigen Differenzierungskriterien wie Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion oder Behinderung unterscheidet. Hier erhielten privatrechtlich angestellte Lehrer einen (günstigeren) “beamtenähnlichen” Arbeitsvertrag, während privatrechtlich angestellte Lehrerinnen einen anderen (ungünstigeren) Arbeitsvertrag erhielten, worin das BAG im Urteil vom 14.08.2007 (Az. 9 AZR 943/06) eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sah.

(16.08.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Arbeitsrecht - Drei-Wochen-Klagefrist bei ausserordentlicher Kündigung:

Das BAG hat mit Urteil vom 28.06.2007 (Az. 6 AZR 873/06), dass die drei wöchige Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage auch dann gilt, wenn dem Arbeitnehmer noch während der Wartezeit von sechs Monaten (§ 1 I KSchG) ausserordentlich gekündigt wird.

(01.08.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)


 

Arbeitsrecht - Arbeitsvertragliche Vereinbarung bzgl. Studienkosten:

Mit Urteil vom 23.01.2007 (Az. 9 AZR 482/06) hat das BAG entschieden, dass die formularvertragliche Vereinbarung, die bestimmt, dass ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber getragene Ausbildungskosten für ein Fachhochschulstudium in jedem Fall zu tragen hat, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist endet, gem. §§ 307 I 1, 307 II Nr. 1 BGB unwirksam ist.

(05.07.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

Kostenlose Parkplätze
Barrierefreier Zugang 

Anwälte

Mathias Klose
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Christian Falke *
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Mediator (HS Regensburg)

Dr. Martin Bartmann **
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.