Aktuelles Arbeitsrecht (Archiv 2009)
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Entscheidungen und Meldungen in aller Regel um Einzelfallentscheidungen handelt, die nicht ohne weiteres auf andere Fälle übertragen werden können und eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen können.
Arbeitsrecht - Berücksichtigung von Prämien bei der Bestimmung der Höhe des Urlaubsentgelts
Nach § 1 BUrlG haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Bei der Ermittlung der Höhe des Urlaubsentgelts sind alle im gesetzlichen Referenzzeitraum der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn gezahlten laufenden Vergütungsbestandteile mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes zu berücksichtigen (§ 11 BUrlG). Dies gilt auch für gezahlte Prämien, wenn ein Mitarbeiter im Prämienlohn beschäftigt ist (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.12.2009, Az. 9 AZR 887/08).
(21.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen
Hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht, so kann dies auch dann noch eine ausserordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn der sechswöchige Entgeltfortzahlungszeitraum bereits abgelaufen war. Das Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit stellt eine ganz erhebliche Vertragspflichtverletzung durch den Mitarbeiter dar. Von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit ist auszugehen, wenn der vermeintlich kranke Arbeitnehmer auf ein Angebot zur Schwarzarbeit eingeht (LAG Hessen, Az. 6 Sa 1593/08).
(14.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Neue Regelungen zur Eingruppierung als Oberarzt
Im Jahre 2006 sind die Tarifverträge zwischen dem Marburger Bund einerseits und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) andererseits in Kraft getreten. Sie sehen erstmals eine eigenständige Entgeltgruppe für Oberärzte vor, deren Vergütung um bis zu 1.300,00 € und damit deutlich über derjenigen für Fachärzte liegt. Die Tarifvertragsparteien haben diese Eingruppierung an die Voraussetzung gebunden, dass einem Oberarzt die medizinische Verantwortung u.a. für einen (VKA: selbständigen) Teilbereich einer Klinik bzw. Abteilung (VKA: ausdrücklich) vom Arbeitgeber übertragen worden ist. Für eine entsprechende Eingruppierung als Oberarzt/Oberärztin ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts u.a. erforderlich, dass dem Oberarzt nicht nur Assistenzärzte nachgeordnet sind, sondern in aller Regel auch mindestens ein Facharzt unterstellt ist. Eine vor Inkrafttreten der Tarifverträge ausgesprochene “Ernennung zum Oberarzt” allein hat in aller Regel keine Bedeutung für die aktuelle tarifgerechte Eingruppierung (BAG, Urt. vom 09.12.2009, Az. 4 AZR 841/08).
(10.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Kündigung auch bei 40-jähriger Betriebszugehörigkeit möglich
Eine lange Betriebszugehörigkeit, ein hohes Lebensalter oder eine aus anderen Gründen bestehende besondere soziale Schutzbedürftigkeit schließen eine Kündigung nicht zwingend aus. Arbeitnehmer wachsen nicht mit zunehmender Betriebszugehörigkeit automatisch in eine Unkündbarkeit hinein. Eine solche Rechtsfolge ist weder gesetzlich geregelt noch unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gewollt und geschützt. In dem zugrunde liegenden Kündigungsschutzprozess hatte der Kläger, der keine Ausbildung abgeschlossen und keinen Führerschein hatte und zudem an einer Lese-/Rechtschreibschwäche (LRS) litt und dem nach 40-jähriger Betriebszugehörigkeit ordentlich betriebsbedingt gekündigt worden war, dementsprechend keinen Erfolg (LAG Schleswig-Holstein, Az. 3 Sa 153/09).
(03.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Arbeitnehmer dürfen auch im Urlaub im Betrieb des Ehegatten mitarbeiten
Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub nicht zwingend zur körperlichen Erholung nutzen, sondern dürfen auch im Geschäft ihres Ehegatten aushelfen. § 8 BUrlG verbietet zwar eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit. Hiermit sind aber nur Tätigkeiten gemeint, die der maximalen finanziellen Ausnutzung der Arbeitskraft dienen. Dies ist bei einer Mithilfe im Familienbetrieb, in einer Nebenerwerbslandwirtschaft oder in einer gemeinnützigen Organisation regelmäßig nicht der Fall. Wird ein Arbeitnehmer gekündigt, weil er während seines Urlaubs im Betrieb des Ehegatten mitarbeitet, ist diese Kündigung unwirksam, da ein Kündigungsgrund nach § 1 Abs. 1 KSchG nicht vorliegt. Ehegatten dürfen sich im Rahmen ihrer gegenseitigen Unterhaltspflichten über die eigene Berufstätigkeit hinaus gegenseitig unterstützen (LAG Köln, Az. 2 Sa 674/09).
(30.11.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Freizeitausgleich oder Entgelt für Bereitschaftsdienst
Leisten Beschäftigte in einem Krankenhaus eines kommunalen Arbeitgebers Bereitschaftsdienst, steht ihnen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K) Bereitschaftsdienstentgelt zu. Anstelle der Auszahlung dieses Entgelts kann der Bereitschaftsdienst bei Ärztinnen und Ärzten bis zum Ende des dritten Kalendermonats durch entsprechende Freizeit abgegolten werden. Bei anderen Beschäftigten ist die Abgeltung nach der tariflichen Regelung nur zulässig, wenn ein Freizeitausgleich zur Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) erforderlich oder in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt ist oder der Beschäftigte dem Freizeitausgleich zustimmt. Die Zustimmung des Angestellten gemäß § 8.1 VII TVöD-K muss nicht ausdrücklich erfolgen, sondern kann auch konkludent durch widerspruchslose Inanspruchnahme des Freizeitausgleichs erfolgen. In diesem Fall besteht kein Anspruch mehr auf eine Vergütung für den geleisteten Bereitschaftsdienst (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.11.2009, Az. 6 AAZR 624/08).
(23.11.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Fristlose Kündigung wegen Verwendens eines fremden Passworts
Das Verwenden eines fremden Passwort, um sich Zugang zu Bereichen der EDV zu verschaffen, zu denen der Arbeitnehmer eigentlich keine Zugangserlaubnis besitzt, sowie zusätzliche Administratorrechte (Lese- und Schreibrechte) einzuräumen, rechtfertigt eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber, da das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber dadurch so nachhaltig erschüttert wird, dass eine weitere Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar erscheint; auch eine Abmahnung ist in diesem Fall entbehrlich (Landesarbeitsgericht München, Urteil v. 05.08.2009, Az. 11 Sa 1066/08).
(10.11.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Kündigungsschutzverfahren gegen Zahlung einer Abfindung
Stellt das Gericht im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die angefochtene Kündigung nicht aufgelöst ist, also die Kündigung unwirksam ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, so hat das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen. Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein unzumutbar, wenn der Arbeitgeber die Kündigung auf unwahre und ehrverletzende Gründe gestützt hatte, insbesondere der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in einer verantwortungsvollen Position jegliches Verantwortungsbewusstsein abspricht (Az. 2 Sa 105/09).
(02.11.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Mindestlöhne in weiteren Branchen in Kraft getreten
Am 23.10.2009 sind die Mindestlohn-Verordnungen für Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken (€ 11,17/12,41), Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft (€ 6,31/7,51) und das Maler- und Lackiererhandwerk (€ 9,50/11,25) im Bundesanzeiger verkündet worden. Die Verordnungen sind am 24.10.2009 in Kraft getreten.
(28.10.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Mitwirkung des Arbeitgebers bei der Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten
Der Arbeitgeber kann verpflichtet sein, bei der Geltendmachung von Rechten der Arbeitnehmer mitzuwirken. Die entsprechende Mitwirkungsverpflichtung folgt aus § 241 II BGB. Voraussetzung ist jedoch, dass die Entstehung des vom Arbeitnehmer geltend gemachten Rechts überhaupt möglich ist. Wirkt der Arbeitgeber dann dennoch nicht mit, kann der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber ein Schadenersatzanspruch wegen Verletzung der arbeitgeberischen Fürsorgepflicht haben (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.09.2009, Az. 8 AZR 444/08).
(27.10.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Die Kündigung im “Maultaschen-Fall” ist wirksam
Die ausserordentliche Kündigung einer Arbeitnehmerin, die sechs Maultaschen im Wert von etwa drei bis vier Euro aus dem Betrieb ihres Arbeitgebers entwendet hat, ist wirksam. Zur Abweichung von der bisherigen, gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das die rechtswidrige und vorsätzliche Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers auch dann, wenn die Sachen nur geringen Wert besitzen, als wichtigen Grund zur ausserordentlichen Kündigung an sich für geeignet erachtet, bestand nach Ansicht des Arbeitsgerichts keine Veranlassung. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber die gestohlene Ware eigentlich entsorgen wollte. auch die lange Betriebszugehörigkeit der Klägerin und ihr Alter sowie die mit der Kündigung verbundene soziale Härte änderten an der arbeitsgerichtlichen Entscheidung nicht; auch eine Abmahnung wäre nicht ausreichend gewesen, um das pflichtwidrige Verhalten hinreichend zu ahnden (Arbeitsgericht Lörrach, Urteil vom 16.10.2009, Az. 4 Ca 248/09).
(20.10.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Anhörung des neu gewählten Betriebsrats bei einer Kündigung
Existiert in einem Betrieb ein Betriebsrat und beabsichtigt der Arbeitgeber, einem Arbeitnehmer zu kündigen, ist Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung, dass der Betriebsrat angehört wird (§ 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG). Wird in einem Betrieb erstmals ein Betriebsrat gewählt, ist umstritten, ab wann der Betriebsrat anzuhören. Bereits ab Wahl des Betriebsrats oder erst ab dessen Konstituierung. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf vertritt die Auffassung, dass der Betriebsrat erst ab Konstituierung anzuhören ist. Dass sich so eine Schutzlücke zwischen Wahl und Konstituierung ergibt, ist hinzunehmen. Es liegt im Verantwortungsbereich des neue gewählten Betriebsrats, diese Schutzlücke zu füllen, etwa durch eine sich unmittelbar an die Wahl anschließende konstituierende Betriebsratssitzung (Az. 12 Sa 336/09).
(12.10.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Verzehr von Brotaufstrich rechtfertigt keine fristlose Kündigung
Ein Mitarbeiter einer Bäckerei, der ein gekauftes Brötchen unerlaubt mit einem Brotaufstrich des Arbeitgebers im Wert von weniger als zehn Cent versieht und dieses dann verzehrt, muss nicht mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Zwar rechtfertigt in aller Regel schon der Diebstahl geringwertiger Sachen des Arbeitgebers nach ständiger arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung eine ausserordentliche Kündigung. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Hamm kann im Fall des einmaligen Verzehrs eines Brotaufstrich jedoch dem Arbeitgeber zugemutet werden, den Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist abzuwarten (Urteil vom 18.09.2009, Az. 13 Sa 640/09).
(05.10.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Entschädigung nach dem AGG wegen Belästigung
Wird die Würde eines Arbeitnehmers entgegen dem Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verletzt, so löst diese Belästigung dann eine die Entschädigungspflicht des Arbeitgebers nach § 15 Abs. 2 AGG aus, wenn durch die Belästigung ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. Insoweit kommen auch ausländerfeindliche Parolen, z.B. als Schmierereien auf der Toilette in Betracht. Diese sind als unzulässige Belästigung aufgrund der ethnischen Herkunft zu werten. Die darauf beruhenden Schadensersatzansprüche müssen aber in der Regel innerhalb von zwei Monaten ab Kenntnisnahme von der Belästigung geltend gemacht werden (Urteil des BAG vom 24.09.2009, Az. 8 AZR 705/08).
(02.10.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Die Tätigkeit als Arzt im Praktikum erhöht nicht die Zeiten ärztlicher Tätigkeit
Der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte/TdL) sieht vor, dass sich der Stufenaufstieg innerhalb einer Entgeltgruppe nach den Zeiten ärztlicher Tätigkeit bemisst. Bei der Tätigkeit als Arzt im Praktikum (AiP) handelt es sich weder um eine Zeit ärztlicher Tätigkeit, noch um Zeiten von Berufserfahrung aus nichtärztlicher Tätigkeit, die auch berücksichtigt werden können. Eine Berücksichtigung der Tätigkeit bei der Entgeltstufenfindung ist dementsprechend nicht möglich (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.09.2009, Az. 4 AZR 382/08).
(28.09.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Vertragliche Vereinbarung zur Rückzahlung von Ausbildungskosten
Arbeitsvertragliche Vereinbarungen, nach denen Ausbildungs- oder Fortbildungskosten vom Arbeitnehmer zurück zu zahlen sind, wenn er vor Ablauf einer bestimmten Frist das Arbeitsverhältnis beendet, können unwirksam sein. Entsprechende Klauseln unterliegen als allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Wirksamkeitsvoraussetzung ist danach insbesondere, dass die auf Kosten des Arbeitgebers durchgeführte Fort- oder Ausbildung für den Arbeitnehmer einen “geldwerten Vorteil” bedeutet und er nicht unangemessen lange an den Arbeitgeber gebunden wird. Ist eine vertragliche Rückzahlungsklausel unwirksam, besteht kein Rückzahlungsanspruch. Ungeklärt ist allerdings noch, ob dies auch gilt, wenn die entsprechende Abrede erst nach Durchführung der Maßnahme getroffen wird (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.09.2009, Az. 3 AZR 173/08).
(22.09.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Unerlaubte Rauchpausen können eine Kündigung rechtfertigen
Legt ein Arbeitnehmer, nachdem er in der Vergangenheit deswegen bereits abgemahnt worden war. eine Rauchpause ein, ohne “auszustempeln”, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts Duisburg stellt schon der kurzfristige Entzug der Arbeitsleistung eine erhebliche Arbeitsvertragsverletzung dar, die einer weiteren Zusammenarbeit von Arbeitgeber und -nehmer die Vertrauensbasis entzieht und mithin eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Die Kündigungsschutzklage des betroffenen Arbeitnehmers blieb erfolglos (Urteil v. 14.09.2009, Az. 3 Ca 1336/09).
(21.09.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Fortzahlung einer Anwesenheitsprämie im Krankheitsfall
Zahlt der Arbeitgeber monatlich im Rhythmus der Zahlungen des laufenden Arbeitsentgelts eine Anwesenheitsprämie, ist im Wege der Auslegung der zugrunde liegenden Vereinbarung zu ermitteln, ob es sich um laufendes Arbeitsentgelt handeln soll oder um eine Sondervergütung nach § 4a EFZG. Dabei spricht die Zahlung der Prämie im selben Rhythmus des laufenden Arbeitsentgelts dafür, dass es sich bei der Anwesenheitsprämie ebenfalls um laufende Arbeitsvergütung handelt und im Rahmen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht gekürzt werden kann (LAG München, 11.08.2009, Az. 8 Sa 131/09).
(14.09.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Zusätzlicher tariflicher Urlaub kann bei langdauernder Erkrankung weiterhin verfallen
Trotz geänderter Rechtsprechung des EuGH und des BAG zum Urlaubsrecht, nach der in Abkehr von der langjährigen Praxis gesetzliche Urlaubsansprüche nach dem BUrlG nicht mehr verfallen, wenn der Arbeitnehmer den gesetzlichen Urlaub krankheitsbedingt nicht im Kalenderjahr und im Übertragungszeitraum nehmen konnte, verfällt der darüber hinausgehende Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers weiterhin wie bisher spätestens mit Ende des Übertragungszeitraums. Das gilt für tarifliche Ansprüche ebenso wie für über das BUrlG hinausgehende gesetzliche Ansprüche, z.B. für den Anspruch auf zusätzlichen Erholungsurlaub gem. § 125 SGB IX (Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, Az. 56 Ca 21280/08). Anmerkung: Ob die Rechtsauffassung des ArbG Berlin im Hinblick auf § 125 SGB IX allgemeine Geltung erlangt, ist jedoch fraglich. Das LAG Düsseldorf vertritt insoweit eine andere Auffassung.
(10.09.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz
Das Bundesarbeitsministerium präsentierte den ersten Diskussionsentwurf eines Gesetzes zum Schutz von Beschäftigtendaten. Anlass für das Gesetz ist, dass es mangels eindeutiger Rechtslage u.a. im Bereich Videoüberwachung, Einsatz von Detektiven sowie Kontrolle von E-mail und Internetnutzung von Angestellten durch den Arbeitgeber immer wieder zu Rechtsunklarheiten und Rechtsstreitigkeiten kommt. Das neue Gesetz zum Schutz der Daten von Beschäftigen soll hier Abhilfe schaffen. Beispielsweise soll klargestellt werden, welche Daten eines Bewerbers im Einstellungsverfahren erhoben und verwendet werden dürfen (ausdrückliche Grenzen sollen dem Arbeitgeber bei Fragen nach der Religionszugehörigkeit, sexueller Identität und gewerkschaftlicher Betätigung gesetzt werden), gesundheitliche Untersuchungen sollen im Rahmen der Einstellung nur noch unter eng begrenzten Voraussetzungen erlaubt sein, die Videoüberwachung am Arbeitsplatz, der Einsatz von Ortungssystemen und die Verwendung biometrischer Daten sollen genau reglementiert werden, Fragen des Arbeitgebers nach Diagnosen und Befunden ärztlicher Untersuchungen sollen generell untersagt werden, das Erstellen von Persönlichkeitsprofilen soll verboten werden, die Nutzung von Telefon, Internet und E-mail für private Zwecke soll, soweit dienstliche Belange nicht beeinträchtigt werden, erlaubt werden und der Inhalt der Nutzung darf nicht erhoben werden und in Betrieben mit mindestens fünf Mitarbeitern ist ein Beauftragter für den Beschäftigtendatenschutz zu bestimmen.
(07.09.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Ein Katzenbiss in einer Tierklinik ist ein Arbeitsunfall
Eine Mitarbeiterin einer Tierklinik kann von ihrem Arbeitgeber kein Schmerzensgeld und keinen Schadensersatz fordern, wenn sie während der Arbeitszeit von einer Katze gebissen wird. Es handelt sich nämlich um einen Arbeitsunfall, für den eine Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers nach § 104 I 1 SGB VII nur besteht, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich gehandelt hat. Auch wenn der Arbeitgeber in der dem Rechtsstreit zugrunde liegende Situation zwar davon ausgehen musste, dass es unter Umständen zu Bissverletzungen durch zu behandelnde Tiere kommen könnte, könnte man allenfalls bewusste Fahrlässigkeit annehmen, jedoch keinen die Haftung begründen Vorsatz (Landesarbeitsgericht Hessen, Az. 13 Sa 2141/08, Urteil vom 14.07.2009).
(03.09.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Abmahnung wegen Tragens einer religiösen Kopfbedeckung in der Schule
Nach dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (wie auch nach den Schulgesetzen der meisten übrigen Länder) dürfen Lehrer und pädagogische Mitarbeiter während der Arbeitszeit keine religiösen Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes oder den religiösen Schulfrieden zu gefährden. Diese Regelung steht im Einklang mit dem Grundgesetz sowie den nationalen und europäischen Diskriminierungsverboten. Wird eine Lehrerin abgemahnt, weil sie eine Kopfbedeckung trägt, die offensichtlich als Ersatz für ein islamisches Kopftuch dient, rechtfertigt dies ein Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Bekundungsverbot (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.08.2009, Az. 2 AZR 499/08).
Anmerkung: Die Entscheidung bezieht sich zwar unmittelbar nur auf die Rechtslage in NRW. Aufgrund der Ähnlichkeit der Schulgesetze der übrigen Bundesländer, ist aber damit zu rechnen, dass auch in den anderen Bundesländern das Tragen einer religiösen Kopfbedeckung als Kopftuchersatz eine Abmahnung und gegebenenfalls eine Kündigung der Lehrkraft rechtfertigt.
(01.09.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Altersdiskriminierende Stellenausschreibung bei Begrenzung auf Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr
Wird eine Stellenausschreibung im Betrieb auf Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr beschränkt, kann es sich um eine unzulässige mittelbare Diskriminierung wegen Alters (§ 3 Abs. 2 AGG) handeln, da Arbeitnehmer mit mehreren Jahren Berufserfahrung gewöhnlich ein höheres Alter haben, als Arbeitnehmer mit lediglich einem Jahr Berufserfahrung. Eine solche diskriminierende Stellenausschreibung kann aber gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber ein rechtmäßiges Ziel verfolgt und die Beschränkung zur Zielerreichung erforderlich und angemessen ist. Ist dies nicht der Fall, kann der Betriebsrat dagegen nach § 17 Abs. 2 AGG vorgehen (BAG, Az. 1 ABR 47/08, Beschluss vom 18.08.2009).
(20.08.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Sittenwidrigkeit eines Arbeitszeugnisses
Nach ständiger Rechtsprechung muss ein Arbeitszeugnis (§ 630 BGB, § 109 GewO) wahr sein und darf den Arbeitnehmer in seinem weiteren beruflichen Fortkommen nicht ungerechtfertigt behindern. Ein vom Arbeitgeber erteiltes Zeugnis ist sittenwidrig, wenn es grobe Unrichtigkeiten enthält, die dazu führen können, dass bei einem potentiellen neuen Arbeitgeber ein völlig falscher Eindruck von der der Zuverlässigkeit und Redlichkeit des Bewerbers entsteht, also von subjektiven Eigenschaften oder Verhaltensweisen. Hingegen liegt nicht bereits dann ein sittenwidriges Arbeitszeugnis vor, wenn der Arbeitgeber das objektive Leistungsvermögen des Angestellten falsch beurteilt (Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 16.06.2009, Az. 7 Sa 641/08).
(17.08.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Gleichbehandlung der Arbeitnehmer bei Sonderzahlungen des Arbeitgebers
Ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet, seinen Arbeitnehmern Sonderzahlungen zu gewähren, kann er frei entscheiden, ob und wie er freiwillige Zusatzleistungen gewährt. Entscheidet sich der Arbeitgeber aber dazu, seinen Mitarbeitern freiwillige Leistungen (hier: Sonderzahlung) zu gewähren, ist er an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Das bedeutet, dass er, wenn er die Sonderzahlung nicht allen Arbeitnehmern gewährt, dafür sachliche Gründe haben muss, welche die Ungleichbehandlung rechtfertigen. Liegt kein sachlicher Rechtfertigungsgrund vor, haben die übergangenen Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Sonderzahlung. Dies gilt nach dem Bundesarbeitsgericht auch dann, wenn der Arbeitgeber gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB verstößt, weil er Arbeitnehmer ungleich behandelt, weil sie zuvor in zulässiger Weise ihre Rechte (hier: der Arbeitnehmer hatte sich zuvor geweigert, einen Änderungsvertrag mit dem Arbeitgeber abzuschließen) ausgeübt hatten (BAG, Urteil vom 05.08.2009, Aktenzeichen 10 AZR 666/08).
(13.08.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Fehlerhafte Unterrichtung des Arbeitnehmers bei Betriebsübergang
Im Falle eines Betriebsübergangs des bisherigen Arbeitgebers auf einen neuen Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Unterrichtung über den Betriebsübergang widersprechen (§ 613a BGB). Als Folge des Widerspruchs gegen den Übergang bleibt das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Betriebsinhaber bestehen, es geht nicht auf den neuen Inhaber über. Wird der Arbeitnehmer aber nicht ordnungsgemäß unterrichtet, beginnt die Monatsfrist nicht zu laufen und der Widerspruch gegen den Betriebsübergang ist grundsätzlich auch noch nach Ablauf eines Monats möglich. Der fehlerhaft Unterrichtete kann sein Widerspruchsrecht aber auch verwirken, etwa wenn er mit dem Betriebserwerber bereits einen Aufhebungsvertrag geschlossen hatte und erst anschließend widerspricht (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.07.2009, Az. 8 AZR 357/08).
(03.08.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einrichtung einer Beschwerdestelle nach dem AGG
Der Betriebsrat hat bei der Einführung und Ausgestaltung des Verfahrens, in dem Arbeitnehmer ihre Beschwerderechte nach dem AGG wahrnehmen können. ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Notfalls kann das Beteiligungsrecht über die Einigungsstelle durchgesetzt werden. Kein Mitbestimmungsrecht besteht jedoch bei der Entscheidung des Arbeitgebers, wo die Beschwerdestelle eingerichtet wird und wie diese personell besetzt wird. Im Falle der Errichtung einer überörtlichen Beschwerdestelle ist der Gesamtbetriebsrat und nicht der örtliche Betriebsrat mitbestimmungsberechtigt (Beschl. des Bundesarbeitsgericht vom 21.07.2009, Az. 9 TaBV 9/08).
(27.07.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Gleichbehandlung bei der Lohnerhöhung
Der Arbeitgeber ist aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes verpflichtet, seine Arbeitnehmer bei der Anwendung “selbst gesetzter Regelungen” gleich zu behandeln. Deshalb darf er auch bei einer freiwilligen allgemeinen Lohnerhöhung Unterschiede nur aus sachlichen Gründen machen. Der Arbeitgeber muss die Anspruchsvoraussetzungen so abgrenzen, dass nicht ein Teil der Arbeitnehmer sachwidrig oder willkürlich von der Vergünstigung ausgeschlossen wird (BAG, Urteil vom 15.07.2009, Az. 5 AZR 486/08).
(16.07.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung erst nach Abmahnung
Die verhaltensbedingte ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses (hier: angestellter Pressefotograf) erfordert grundsätzlich eine vorherige vergebliche Abmahnung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer in der Abmahnung eindeutig aufzeigen, welches Verhalten er konkret erwartet und dass bei erneutem Verstoß der weitere Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist - Warnfunktion (BAG, Urteil vom 23.06.2009, Az. 2 AZR 283/08).
(09.07.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Nachbindung des Arbeitgebers an einen Tarifvertrag
Ein Arbeitgeber, der einem Arbeitgeberverband angehört, der einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft geschlossen hat, ist an diesen Tarifvertrag gebunden. Selbst wenn er aus dem Arbeitgeberverband austritt, ist er grundsätzlich unmittelbar und zwingend tarifgebunden, bis der Tarifvertrag endet (§ 3 III TVG - Nachbindung). Eine arbeitsvertragliche Abrede, dass untertarifliche Bedingungen bereits während der Nachbindungszeit gem. § 3 III TVG gelten sollen, ist keine “andere Abmachung”, die die Bindung an den Tarifvertrag ersetzen könnte (Urteil des BAG vom 01.07.2009, Az. 4 AZR 261/08).
(02.07.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Verpflichtung zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes nach betriebsbedingter Kündigung
Die formulararbeitsvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers, eine Weihnachtsgratifikation auch dann an den Arbeitgeber zurückzahlen zu müssen, wenn er vor dem 31.03. des Folgejahres durch arbeitgeberseitige betriebsbedingte Kündigung aus dem Unternehmen ausscheidet, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar und ist unwirksam (Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 26.05.2009, Az. 6 Sa 1135/08).
(29.06.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Keine Abmahnung wegen Nichtteilnahme am Personalgespräch
Zwar kann der Arbeitgeber durch sein Weisungsrecht (§ 106 GewO) Inhalt, Zeit und Ort der zu erbringenden Arbeitsleistung festlegen. Das Weisungsrecht gibt dem Arbeitgeber jedoch nicht die Befugnis, einen Arbeitnehmer zur Teilnahme an einem Personalgespräch zu verpflichten, in dem es einzig um eine bereits abgelehnte Änderung des Arbeitsvertrags gehen soll. Weigert sich der Arbeitnehmer also an diesem Personalgespräch teilzunehmen und erteilt der Arbeitgeber daraufhin eine Abmahnung, ist diese Abmahnung rechtswidrig. Der Arbeitnehmer kann daher die Entfernung aus seiner Personalakte verlangen (Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 23.06.2009, Az. 2 AZR 606/08).
(24.06.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Wirksamkeit tariflicher Altersgrenzen für Piloten
Bislang hat das Bundesarbeitsgericht eine tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten für wirksam erachtet. Nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH zum Verbot der Diskriminierung wegen Alters hängt es aber nun von der Auslegung des Europarechts ab, ob die Rechtsprechung auch künftig aufrecht erhalten werden kann. Das Bundesarbeitsgericht setzte daher das betroffene Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH im Vorabentscheidungsverfahren aus (Az. 7 AZR 112/08 (A), Beschluss vom 17.06.2009).
(18.06.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Abbruch einer Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung
Der Abbruch einer laufenden Betriebsratswahl kann durch eine arbeitsgerichtliche einstweilige Verfügung erreicht werden, wenn die Wahl aufgrund der Umstände des konkreten Falls nichtig wäre; die Anfechtbarkeit der Wahl genügt nicht. Eine fehlerhafte Einladung zur Betriebsversammlung, auch wenn diese zur Wahl eines Wahlvorstands für eine erstmals durchzuführende Wahl eines Betriebsrats dient, führt jedoch im Ergebnis nicht zwingend zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl (Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 09.04.2009, Az. 4 TaBVGa 8/09).
(12.06.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Kündigung wegen “ungebührlichen Behandelns” untergebener Mitarbeiter
Das Bedrohen eines untergebenen Mitarbeiters mit einer Soft-Air-Pistole, einem Angestellte mit einer elektrischen Fliegenklatsche einen Stromschlag zu versetzen oder das Bedrohen eines Mitarbeiters mit einer Gaspistole oder einem Messer stellt ein “ungebührliches Behandeln” des betroffenen Angestellten dar, das eine Kündigung rechtfertigen kann. Hier wurde das Verfahren jedoch wegen Verfahrensmängeln an das Berufungsgericht zurück verwiesen (Urteil des BAG vom 28.05.2009, Az. 2 AZR 223/08).
(08.06.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage
Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung erhoben werden, wenn sich der Arbeitnehmer gerichtlich gegen die Kündigung wehren will. Verstreicht die Frist, kommt ausnahmsweise die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage gem. § 5 KSchG in Betracht, wenn der betroffene Arbeitnehmer trotz Anwendung aller ihm zuzumutenden Sorgfalt an der rechtzeitigen Klageerhebung verhindert war. Versäumt der vom Betroffenen mit der Erhebung der Kündigungsschutzklage beauftragte Gewerkschaftsvertreter schuldhaft die Klagefrist von drei Wochen, kommt eine nachträglich Zulassung nicht in Betracht. Der Arbeitnehmer muss sich dieses Verschulden zurechnen lassen (Urteil des BAG vom 28.05.2009, Az. 2 AZR 548/08).
(02.06.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Auf eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann der Arbeitgeber mit Abmahnung, Versetzung, ordentlicher Kündigung oder fristloser Kündigung reagieren, § 12 Abs. 3 AGG. Ob eine ordentliche oder ausserordentliche Kündigung zu erfolgen hat, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 04.03.2009, Az. 3 Sa 410/08) .
(27.05.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Fristlose Kündigung wegen Tätlichkeit
Eine Messerattacke auf eine Arbeitskollegin ist an sich geeignet, eine fristlose Kündigung des Angreifers zu rechtfertigen. Dies gilt selbst dann, wenn die Tätlichkeit ausserbetrieblich erfolgt ist und es sich bei den Beteiligten um geschiedene Eheleute handelt. Auch eine ausserbetriebliche Attacke wirkt sich auf das Arbeitsverhältnis aus (LAG Schleswig-Holstein, Az. 5 Sa 313/08).
(25.05.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Urlaub bei lang andauernder Erkrankung
Zwar verfällt nach der aktuellen Rechtsprechung des BAG und des EuGH der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers nicht mehr, wenn er während des ganzen Jahres und während des Übertragsungszeitraums arbeitsunfähig erkrankt ist und er den Erholungsurlaub daher nicht antreten kann. Ein Anspruch auf Abgeltung dieses nicht genommenen Urlaubs (§ 7 Abs. 4 BUrlG) besteht jedoch nur, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.05.2009, Az. 9 AZR 477/07).
(21.05.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Verwirkung im Kündigungsschutzprozess
Will ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung gerichtlich Vorgehen, muss er zwingend innerhalb von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung Kündigungsschutzklage erheben (§ 4 S. 1 KSchG); andernfalls ist das Recht zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Kündigung in der Regel verwirkt. Erhebt der Arbeitnehmer zwar innerhalb der drei-Wochen-Frist Klage, verzögert er dann aber das Kündigungsschutzverfahren, indem er den Prozess über einen längeren Zeitraum nicht betreibt (hier: drei Jahre), kann trotzdem Verwirkung eintreten und die Kündigungsschutzklage schon deswegen unbegründet sein (Urteil des LAG München vom 10.02.2009, Az. 8 Sa 892/08).
(18.05.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Ausserordentliche Kündigung und Weiterbeschäftigungsangebot
Eine verhaltensbedingte ausserordentliche Kündigung, die mit dem Angebot der Weiterbeschäftigung in einer niedrigeren Entgeltgruppe verbunden ist, ist unwirksam, da sie gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt, weil zwischen der verhaltensbedingten Störung des Arbeitsverhältnisses und der Herabgruppierung kein innerer Zusammenhang besteht (Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 10.03.2009, Az. 7 Sa 31/08).
(11.05.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Zugang einer Kündigung
Ein Kündigungsschreiben ist dem von der Kündigung Betroffenen schon dann zugegangen, wenn es ihm zum Lesen übergeben wurde und er ausreichend Zeit zum Durchlesen hatte. Nicht erforderlich ist, dass ihm das Schreiben zum dauerhaften Verbleib übergeben wurde. Mit dem Zeitpunkt des Durchlesens beginnt dann die 3-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage (Urteil des Landesarbeitsgericht München vom 18.03.2009, Az. 11 Sa 912/08).
(07.05.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Anhörung des Personalrats bei Probezeitkündigung
Der Personalrat ist bei einer Kündigung grundsätzlich zu beteiligen. Erfolgt die Kündigung innerhalb der Probezeit wegen mangelhafter Arbeitsleistung, muss dem Personalrat vom Arbeitgeber - anders als bei einer Kündigung nach Ablauf der Probezeit - das Alter und etwaige Unterhaltspflichten des Betroffenen (Sozialdaten) nicht mitteilen, da diese Umstände bei der Probezeitkündigung rechtlich nicht erheblich sind (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.04.2009, Az. 11 Sa 1397/07).
(04.05.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Keine Weiterbenutzung des Dienstwagens nach Ablauf der Entgeltfortzahlung
Nach Ablauf der Dauer des Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, den zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen weiterhin zu benutzen. Der Dienstwagen gehört zum Arbeitsentgelt. Der Nutzungsanspruch endet damit - wie die Gehaltsfortzahlung - nach sechs Wochen (Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 25.02.2009, Az. 20 Ca 1933/08).
(30.04.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Beweisverwertungsverbot bei Mithören eines Telefongesprächs
Ermöglicht einer der Gesprächspartner einem anderen Anwesenden heimlich das Mithören eines Telefonats, verletzt er das allgemeine Persönlichkeitsrecht seines Gesprächspartners. Der heimliche Mithörer kann später nicht als Zeuge in einem Arbeitsgerichtsprozess vernommen werden, es besteht ein Beweisverwertungsverbot. Dies gilt nicht, wenn der Angerufene nichts dazu beigetragen hat, dass das Mithören ermöglicht wurde, es also nicht heimlich erfolgte (BAG vom 23.04.2009, Az. 3 Sa 800/07).
(29.04.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Beteiligung des Betriebsrats bei der Überleitung in den TVöD
Bei der Überleitung von Beschäftigung in den Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD), insbesondere in die Entgeltgruppen und die Stufen der Entgelttabelle, nach den Regelungen des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD ist der Betriebsrat nach § 99 BetrVG zu beteiligen, da es sich um eine Umgruppierung i.S.d. § 99 BetrVG handelt (Beschluss des BAG vom 22.04.2009, Az. 4 ABR 14/08).
(27.04.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Nachzahlungsanspruch bei Lohnwucher
Die Vereinbarung eines Stundenlohns (hier: 3,25 €), der nicht einmal 2/3 eines in der Wirtschaftsbranche und Wirtschaftsregion üblichen Tariflohns erreicht, ist gem. § 138 Abs. 2 BGB nichtig (Lohnwucher). Grundsätzlich kann in solchen Fällen Lohnnachzahlung auf der Basis des Tariflohns verlangt werden (Urteil des BAG vom 22.04.2009, Az. 5 AZR 436/08).
(23.04.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Kündigung wegen Verstoßes gegen das Schmiergeldverbot
Nimmt ein Arbeitnehmer von einem Dienstleister seines Arbeitgeber ein teures Geschenk (hier: VIP-Karten für ein Fußballbundesligaspiel) an, kann dies jedenfalls dann eine Kündigung rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer den Eindruck erweckt, er sei käuflich. In diesem Verhalten liegt ein Verstoß gegen das Schmiergeldverbot (Urteil des LAG Rheinland-Pfalz, Az. 9 Sa 572/08).
(20.04.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden wegen kritischer Äusserungen nur im Ausnahmefall
Der Arbeitgeber muss sich kritische Äusserungen des Betriebsratsvorsitzenden in der Regel gefallen lassen. Eine ausserordentliche Kündigung kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn es sich um grobe Beleidigungen oder Diffamierungen handelt (Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 20.03.2009, Az. 10 TaBV 149/08).
(14.04.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Kündigung wegen Beleidigung eines Vorgesetzten
Beleidigt ein Arbeitnehmer einen Vorgesetzten grob, kann dies eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen. Im Einzelfall - bei langer Betriebszugehörigkeit, glaubhafter Entschuldigung und einem nur einmaligen Vorfall - kann jedoch eine Interessenabwägung dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist (Hessisches LAG, Az. 8 TaBV 10/08).
(14.04.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Kündigung wegen Verstoßes gegen ein betriebliches Rauchverbot
Ein Arbeitnehmer, der wegen eines Verstoßes gegen ein betriebliches Rauchverbot bereits (mehrfach) abgemahnt wurde, kann, wenn er erneut gegen das Rauchverbot verstößt, ordentlich gekündigt werden. Dies gilt selbst bei langer Betriebszugehörigkeit und höherem Alter des Gekündigten (Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln, Az. 4 Sa 590/08).
(01.04.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Sonderkündigungsschutz für Abfallbeauftragten
Hat der Arbeitgeber einen Mitarbeiter zum Betriebsbeauftragten für Abfall bestellt, so ist die ordentliche Kündigung dieses Mitarbeiters ausgeschlossen. § 55 III Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) steht der ordentlichen Kündigung entgegen, wenn die Bestellung zum Abfallbeauftragten ordnungsgemäß erfolgt ist.
(30.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Sachgrundlose Befristung kirchlicher Arbeitsverträge
In kirchlichen Regelungen kann nicht wirksam von der gesetzlichen Höchstdauer für sachgrundlos befristete Arbeitsverträge von zwei Jahren (§ 14 II 1 TzBfG) abgewichen werden. Insbesondere die Dienstvertragsordnung der Evangelischen Kirche stellt keinen Tarifvertrag dar, der eine abweichende Regelung zulassen könnte (Urteil des BAG vom 25.03.2009, Az. 7 AZR 710/07).
(27.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Urlaubsabgeltung im Krankheitsfall
Auch das Bundesarbeitsgericht hat nun erstmals das Grundsatzurteil des EuGH vom 20.01.2009 zum Urlaubsanspruch bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern umgesetzt und damit seine bisherige Rechtsprechung, nach der Urlaubsansprüche nach dem Ende des Übertragungszeitraums verfielen, aufgegeben. Ansprüche auf Abgeltung gesetzlichen Teil- oder Vollurlaubs erlöschen nicht (mehr), wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. Vielmehr kann der betroffene Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dann die Abgeltung des Urlaubsanspruchs (§ 7 Abs. 5 BUrlG) fordern (BAG, Urteil vom 24.03.2009, Az. 9 AZR 983/07).
(25.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - 5,20 € Stundenlohn im Einzelhandel ist sittenwidrig
Ein Stundenlohn von 5,20 € für geringfügig Beschäftigte im Einzelhandel ist sittenwidrig, da ein auffälliges Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Lohnhöhe vorliegt. Aus dem Vergleich mit branchenüblichen Tarifverträgen ergibt sich, dass ein Lohn von 8,00 € angemessen ist. Es besteht daher ein Anspruch auf Nachzahlung der Lohndifferenz (Landesarbeitsgericht Hamm vom 18.03.2009, Az. 6 Sa 1284/08; 1372/08).
(23.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Versetzung ohne Zustimmung des Betriebsrats
Versetzt der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ohne die Zustimmung des Betriebsrats in eine andere Filiale eines Einzelhandelsbetriebs, muss der Arbeitnehmer dieser Versetzungsanordnung nicht nachkommen, solange die Zustimmung des Betriebsrats (§ 99 BetrVG) zur Versetzung nicht vorliegt. Wird die Zustimmung dann erteilt, kann der Arbeitnehmer aber nicht die Rückversetzung auf die ursprüngliche Beschäftigungsstelle verlangen (Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 13.01.2009, Az. 6 Sa 712/08).
(18.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Ausserordentliche Kündigung des Arbeitnehmers
Kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ausserordentlich, weil sich der Arbeitgeber mit Gehaltszahlungen im Verzug befindet und nimmt der Arbeitgeber die Kündigung hin, kann sich der Arbeitnehmer später nicht darauf berufen, dass die Kündigung unwirksam gewesen wäre, da dies einen Verstoß gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens darstellen würde (Urteil des BAG vom 12.03.2009, Az. 2 AZR 894/07).
(16.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verschwiegenheitserklärungen
Verlangt der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern die Unterzeichnung einer standardisierten Verschwiegenheitserklärung, hat der Betriebsrat nur in dem Fall ein Mitbestimmungsrecht gem. § 87 I Nr. 1 BetrVG, wenn sich die Verschwiegenheitserklärung nicht nur auf bestimmte betriebliche Vorgänge bezieht, sondern auch das “Ordnungsverhalten” der Mitarbeiter betrifft. Ein allumfassendes Mitbestimmungsrecht existiert hier nicht (Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 10.03.2009, Az. 1 ABR 87/07).
(12.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Entlassung wegen Erreichens des Ruhestandsalters
Eine Vorschrift, nach welcher Arbeitnehmer bei Erreichen eines gewissen Alters in den Ruhestand entlassen werden können, beinhaltet eine Ungleichbehandlung aus Altersgründen. Diese Diskriminierung ist aber gerechtfertigt, wenn damit objektiv legitime und angemessene Ziele aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt oder berufliche Bildung verfolgt werden. Die “Zwangsverrentung” war daher hier nicht zu beanstanden (Entscheidung des EuGH vom 05.03.2009, Az. C-388/07).
(10.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - PKH-Antrag vor Ende des Verfahrens
Wird in einem Verfahren, für das der Partei Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt wurde, ein Vergleich geschlossen, in den weitere, von dem bisherigen Verfahren nicht erfasste Streitgegenstände aufgenommen werden, muss auch dafür separat noch vor Verfahrensbeendigung die Bewilligung von PKH beantragt werden (Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 06.02.2009, Az. 4 Ta 170/08).
(05.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Fallgruppenübergreifender Bewährungsaufstieg
Setzt eine höhere Vergütung nach dem Tarifvertrag (hier: BAT) eine mehrjährige Bewährung in einer bestimmten Fallgruppe der einschlägigen Vergütungsgruppe voraus, können Bewährungszeiten in einer anderen als der bestimmten Fallgruppe nur dann berücksichtigt werden, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich zulässt. Enthält der Tarifvertrag keine derartige Regelung, ist die Bewährungszeit in einer anderen Fallgruppe selbst dann nicht zu berücksichtigen, wenn diese höhere Anforderungen stellt (Urteil des BAG vom 25.02.2009, Az. 4 AZR 19/08).
(02.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Fristlose Kündigung bei Unterschlagung von 1,30 €
Kassenpersonal muss schon bei der Unterschlagung von Kleinbeträgen mit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen. Es kommt nicht auf den dem Arbeitgeber zugefügte Schaden an, sondern auf den so verursachten irreparablen Vertrauensverlust. Auch Alter und langjährige Betriebszugehörigkeit schützen in diesem Fall nicht vor ausserordentlicher Kündigung. Im konkreten Fall hatte die 50-jährige Kassiererin eines Supermarkts, die seit 30 Jahren in dem Betrieb beschäftigt war, Leergutbons im Wert von € 1,30 (!) unterschlagen. Schon dieser unterschlagene Kleinstbetrag rechtfertigte die Kündigung durch den Arbeitgeber, so dass die Kündigungsschutzklage der Betroffenen ohne Erfolg blieb (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.02.2009, Az. 7 Sa 2017/08). Anmerkung: Dieses Urteil ist auch vielfach durch die Tagespresse gegangen, wo es teilweise mit großer Entrüstung zur Kenntnis genommen und kommentiert wurde. Der Grundsatz aber, dass selbst der Diebstahl oder die Unterschlagung von Kleinstbeträgen eine außerordentliche Kündigung des gerechtfertigt ist, ist seit vielen Jahren ständige Rechtsprechung. Vergleichen Sie insoweit hier eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg zum Diebstahl eines Brotes.
(26.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Widerspruch des Arbeitnehmers bei Betriebsübergang
Im Falle eines Betriebsübergang kann ein Arbeitnehmer binnen eines Monats nach nach Unterrichtung schriftlich dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber widersprechen (§ 613a VI BGB). Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Im Einzelfall kann der Widerspruch jedoch rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Mitarbeiter mit dem Widerspruch unzulässige Ziele verfolgt. Ein solches unzulässiges Ziel liegt aber noch nicht vor, wenn er mit dem neuen Betriebsinhaber über den Abschluss eines günstigeren Arbeitsvertrags verhandeln möchte (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.02.2009, Az. 8 AZR 176/08).
(23.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Keine Indizwirkung von Statistiken für geschlechtsspezifische Benachteiligungen
Im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischen Benachteiligungen bei Beförderungsentscheidungen des Arbeitgebers kommt Statistiken nur untergeordnete Wirkung zu, keinesfalls aber indizieren reine Statistiken zur Zusammensetzung der Gesamtbelegschaft Benachteiligungen wegen des Geschlechts bei Beförderungen nachweisen (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 12.02.2009, Az. 2 Sa 2070/08).
(20.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Pauschale für die Kosten der Arbeitskleidung
Schreibt das Gesetz, z.B. Unfallverhütungs- oder Hygienevorschriften, das Tragen bestimmter Arbeitskleidung vor, hat der Arbeitgeber diese Kosten zu tragen. Fehlt eine gesetzliche Regelung, kann der Arbeitgeber grundsätzlich auch das Tragen bestimmter Arbeitsbekleidung vorschreiben und mit dem Arbeitnehmer vereinbaren, dass er sich (pauschal) an den diesbezüglichen Kosten beteiligt. Diese Kostenpauschale kann in der Regel vom Arbeitgeber vom Nettoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers abgezogen und einbehalten werden. Dies gilt aber nur soweit das Nettoarbeitsentgelt des betroffenen Arbeitnehmers über der Pfändungsfreigrenze liegt, andernfalls ist die Einbehaltung der Pauschale unzulässig (Urteil des BAG vom 17.02.2009, Az. 9 AZR 676/07)
(18.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Kündigung eines wegen Zuhälterei und Körperverletzung verurteilten Mitarbeiters
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Verurteilung eines Arbeitnehmers wegen gemeinschaftlicher Zuhälterei und Körperverletzung als Beeinträchtigung der Arbeitgeberinteressen gewertet und eine deswegen erfolgte Kündigung als rechtmäßig angesehen. Es handelte sich um einen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes (Urteil vom 12.02.2009, Az. 17 Sa 1567/08)
(17.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Gleichbehandlung von Arbeitnehmern nach gleichartigen Pflichtverletzungen
Begehen mehrere Arbeitnehmer gleichartige Pflichtverletzungen (hier: Missbrauch von Payback-Punkten), so muss der Arbeitgeber die Pflichtverletzungen gleich ahnden. Es ist nicht zulässig, einem Arbeitnehmer zu kündigen, während gegenüber anderen Arbeitnehmern lediglich eine Verwarnung oder Abmahnung ausgesprochen wird. Ein solches Vorgehen würde den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen. (Urteil des Hessischen LAG, Az. 6 Sa 384/08).
(16.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Anpassung der Betriebsrenten im Konzern
Hat eine konzernabhängige Tochtergesellschaft ihren Arbeitnehmern eine Betriebsrente zugesagt, kommt es für Änderungen der Betriebsrente ausschließlich auf deren wirtschaftliche Lage an, nicht auf die wirtschaftliche Lage des gesamten Konzerns. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann nur dann gelten, wenn klar absehbar ist, dass die wirtschaftliche Situation des Gesamtkonzern in den kommenden drei Jahren auch auf die konzernabhängige Tochter durchschlägt (Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 10.02.2009, Az. 3 AZR 727/07).
(13.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - “AGG-Hopping” vs. ernsthafte Bewerbung
Ein Arbeitgeber, der gegen das Benachteiligungsverbot verstößt, etwa einen Stellenbewerber wegen des Alters diskriminiert, macht sich schadenersatzpflichtig (§ 15 I AGG); gleichzeitig hat der Diskriminierte Anspruch auf Entschädigung für einen etwaigen Schaden, der “nicht Vermögensschaden” ist, also einen Anspruch auf Schmerzensgeld (§ 15 II AGG). Voraussetzung für eine Entschädigung in Geld ist jedoch, dass sich der Stellenbewerber ernsthaft beworben hat. Macht ein Stellenbewerber gleichzeitig Entschädigungsansprüche gegen eine Vielzahl von Firmen geltend (“AGG-Hopping”) spricht dies aber noch nicht dafür, dass es an der Ernsthaftigkeit der Bewerbung fehlt und deswegen kein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Damit eine Bewerbung als nicht ernsthaft eingestuft werden kann, müssen weitere Umstände hinzutreten (Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 09.12.2008, Az. 5 Sa 286/08).
(11.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Sozialkassenbeiträge nach Insolvenz des Arbeitgebers
Stellt ein Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Betriebs des Baugewerbes den Geschäftsbetrieb ein und kündigt er den Arbeitnehmern, muss dennoch bis zur rechtlichen Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse, also bis zum Kündigungstermin, weiter die Sozialkassenbeiträge an die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes zahlen (Urteil des BAG vom 05.02.2009, Az. 6 AZR 110/08).
(09.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Stundenweise Rufbereitschaft gem. § 8 III TVöD
Eine stundenweise Rufbereitschaft i.S.d. TVöD liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer ununterbrochen bis zu zwölf Stunden in Rufbereitschaft ist. Ordnet der Arbeitgeber an einem Tag oder binnen 24 Stunden an zwei aufeinander folgenden Tagen zwei oder mehr jeweils weniger als zwölf Stunden dauernde Rufbereitschaften an, so liegen mehrere Rufbereitschaften vor, die mit 12,5 % des tariflichen Stundenentgelts zu vergüten sind und nicht mit der Tagespauschale gem. § 8 III 1, 2 TVöD (Urteil des BAG vom 05.02.2009, Az. 6 AZR 114/08).
(06.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Urlaubsabgeltung bei Langzeiterkrankung
Als erstes Gericht hat nun das Landesarbeitsgericht Düsseldorf das Grundsatzurteil des EuGH vom 20.01.2009, Az. C-350/06 und C-520/06, zum Urlaubsanspruch bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern umgesetzt und einem Arbeitnehmer, der während eines ganzes Jahres und während des ganzen Übertragungszeitraums arbeitsunfähig erkrankt war, die Abgeltung des Urlaubs in Geld (§ 7 BUrlG) zugestanden (Urteil vom 02.02.2009, Az. 12 Sa 486/06).
(04.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Entfristungsklage bei befristetem Arbeitsvertrag
Will ein Arbeitnehmer, der zeitlich befristet bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, geltend machen, dass die Befristung des Arbeitsvertrags unwirksam ist, muss innerhalb von drei Wochen ab dem vereinbarten Ende Klage zum Arbeitsgericht erhoben werden (§ 17 S. 1 TzBfG), man spricht von einer Entfristungsklage. Die drei-Wochen-Frist zur Klageerhebung gilt nicht nur, wenn unstreitig ist, dass der Beschäftigte Arbeitnehmer ist, sondern in jedem Fall, also insbesondere auch, wenn zwischen den Parteien unklar ist, ob der Beschäftigte Arbeitnehmer ist oder etwa “nur” freier Mitarbeiter oder sonstig Beschäftigter (Urteil des Landesarbeitsgerichts München, Az. 8 Sa 243/08).
(02.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Erstattungsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten eines Betriebsratsmitglieds
Gem. § 40 I BetrVG trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Er hat die erforderlichen Kosten zu tragen, die den Betriebsratsmitgliedern durch die Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgabe entstehen. Die Übernahme der Kosten einer Kinderbetreuung kommt jedoch dann nicht in Betracht, wenn die Betreuung kostenlos durch eine mit im Haushalt lebende Person (hier: Ältere Schwester) übernommen hätte werden können (Beschl. des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 02.10.2008, Az. 5 TaBV 79/07).
(02.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Eingruppierung in die Entgeltgruppe 1 TVöD
Einfachste Tätigkeiten i.S.d. Entgeltgruppe 1 (EG 1) des TVöD sind in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass die Tätigkeit nur einer sehr kurzen Einweisung bedarf, keine Vor- oder Ausbildung voraussetzt, eine klare Aufgabenzuweisung besteht und es sich um gleichförmige, gleichgerichtete, “mechanische” Tätigkeiten handelt, die nur geringster Überlegung bedürfen und keinen eigenständigen Verantwortungsbereich aufweisen. Das ist bei Reinigungsarbeiten in einem Pflegeheim nicht mehr der Fall, wenn bestimmte Hygienevorschriften und Desinfektionspläne zu beachten sind, die die selbständige Kontrolle der Reinigungskraft erfordern. Der Betriebsrat hatte insoweit auch zu Recht seine Zustimmung zur Eingruppierung (§ 99 I BetrVG) in die EG 1 TVöD verweigert (Beschl. des Bundesarbeitsgerichts vom 28.01.2009, Az. 4 ABR 92/07).
(29.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Rückgabe eines “ungültigen” Arbeitszeugnisses
Erteilt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer auf dessen Wunsch hin ein neues, inhaltlich verändertes Arbeitszeugnis, hat der Arbeitnehmer das überholte, “ungültige” Arbeitszeugnis an den Arbeitgeber herauszugeben. Der Arbeitnehmer wird insbesondere nicht Eigentümer der überarbeiteten Zeugnisversion, vielmehr wird die alte Version hinfällig und ist als nachvertragliche nachwirkende Vertragspflicht zurückzugeben (Urteil des LAG München, Az. 8 Sa 298/08).
(28.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung
Beschränkt ein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst die Auswahl der Arbeitnehmer, die er in einen “Stellenpool” versetzt, auf Arbeitnehmer einer bestimmten Altersgruppe, so ist darin eine unzulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters i.S.v. § 10 AGG zu sehen, wenn er das Vorgehen nur pauschal damit begründet, dass die Maßnahme zur Herstellung einer ausgewogenen Personalstruktur notwendig ist, nicht aber im Einzelnen ausführt, welche genauen Personalstrukturen geschaffen werden sollen. Ein dadurch unzulässig benachteiligter Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine Entschädigung in Geld (Urteil des BAG vom 22.01.2009, Az. 8 AZR 906/07).
(26.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Grundsatzentscheidung zum Urlaubsanspruch bei lang andauernder Erkrankung
Ein Arbeitnehmer, der seinen bezahlten Jahresurlaub wegen einer lang andauernden Erkrankung nicht antreten kann, verliert seinen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub nicht. Vielmehr ist der nicht genommene Urlaub in diesem Fall vom Arbeitgeber abzugelten. Dies gilt selbst dann, wenn ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt und die Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses andauert (Urteile des EuGH vom 20.01.2009, Az. C-350/06, C-520/06). Diese Entscheidungen des EuGH werden auch zu einer Änderung der Rechtslage in Deutschland führen, da in Deutschland bislang der Urlaubsanspruch verfallen ist, wenn das Ende des Übertragungszeitraums erreicht war.
(22.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Gewerkschaftswerbung per Email
Nach einem Urteil des BAG vom 20.01.2009 (Az. 1 AZR 515/08) darf sich die zuständige Gewerkschaft über die betrieblichen Email-Adressen von Arbeitnehmern an diese mit Werbung und Informationen wenden. Dies gilt auch dann, wenn der Gebrauch der Email-Adressen zu privaten Zwecken vom Arbeitgeber untersagt wurde. Die Unzulässigkeit der Nutzung der Email-Accounts kann sich erst dann ergeben, wenn es zu spürbaren Störungen im Betriebsablauf kommt oder zu spürbaren wirtschaftlichen Belastungen des Arbeitgebers.
(22.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Unwirksamkeit einer Änderungskündigung
Eine Änderungskündigung ist unwirksam, wenn das “Änderungsangebot” zu unbestimmt ist. Für den betroffenen Arbeitnehmer muss ersichtlich sein, welche Arbeitsbedingungen künftig gelten sollen - ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Eine Änderungskündigung ist dann zu unbestimmt, wenn der neu angebotene Arbeitsvertrag eine Bezugnahme auf einen Tarifvertrag enthält und für den Fall der Unwirksamkeit des Tarifvertrags ein anderer Tarifvertrag gelten soll (Urteil des BAG vom 15.01.2009, Az. 2 AZR 641/07).
(19.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Rückzahlung von Fortbildungskosten
Klauseln in Arbeitsverträgen, die die Rückzahlung von Fortbildungskosten an den Arbeitgeber regeln, sind unwirksam, wenn sie einen Arbeitnehmer unzulässig lange an den Arbeitgeber binden. In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass es unzulässig ist, eine fünfjährige Bindungsdauer zu vereinbaren, also dass Fortbildungskosten vom Arbeitnehmer zurückzuzahlen sind, wenn er innerhalb von fünf Jahren das Unternehmen verlässt (Urteil vom 14.01.2009, Az. 3 AZR 900/07).
(15.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehepartnern bei der betrieblichen Hinterbliebenenrente
Mit Urteil vom 14.01.2009 hat das BAG entschieden, dass Überlebende aus einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft aus Gründen der Gleichbehandlung einen Anspruch auf einen betriebliche Altersversorgung haben, wenn auch für überlebende Ehepartner ein solcher Anspruch besteht und am 01.01.2005 noch ein Rechtsverhältnis zwischen Versorgungsberechtigtem und Versorgungsschuldner bestand (Az. 3 AZR 20/07).
(15.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Zuspätkommen als Kündigungsgrund
Nach einem aktuellen Urteil des LAG Köln ist das wiederholte Zuspätkommen eines Arbeitnehmers ein tauglicher Grund für eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung, wenn sich der Arbeitnehmer erheblich verspätet, vor der Kündigung abgemahnt wurde und er das zu spätes Erscheinen am Arbeitsplatz vertreten muss, also nicht schuldlos gehandelt hat. Verschläft der Arbeitnehmer mehrfach, ist davon auszugehen, dass er das Zuspätkommen vertreten muss und somit gekündigt werden kann (Az. 5 Sa 746/98).
(12.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Innerkirchliche Rechtsakte unterliegen nicht der staatlichen Gerichtsbarkeit
Ausschließlich innerkirchliche Rechtsakte, wie die Versetzung eines Pfarrers in den Ruhestand, unterliegen nach einem Beschluss des BVerfG vom 05.12.2008 nicht der staatlichen Gerichtsbarkeit. Solche Akte des rein kirchlichen Arbeits- und Dienstrechts können nur durch die Religionsgemeinschaft selbst verwaltet und überprüft werden (Az. 2 BvR 717/08). Zu beachten ist aber, dass einzig rein innerkirchliche Rechtshandlungen der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogen sind, nicht aber Rechtsvorgänge im Verhältnis zu weltlichen Personen, insbesondere weltlichen Angestellten in kirchlichen Einrichtungen.
(12.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Unrichtige Sachdarstellung im Urteil
Stellt ein Arbeitsgericht in den Urteilsgründen (hier: Berufungsurteil des LAG Nürnberg) eine Tatsache unrichtig dar, liegt darin keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 I GG) des Betroffenen. Die Feststellung und Würdigung von Tatsachen ist Aufgabe. Kommt ein Richter dabei zu einer unrichtigen Schlussfolgerung oder Wertung, stellt dies keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar. Eine solche Verletzung kommt nur dann in Betracht, wenn der Richter einen Sachvortrag nicht zur Kenntnis nimmt oder nicht in Erwägung zieht, nicht jedoch dann, wenn er - entgegen der Auffassung einer Partei - unzutreffende Schlüsse zieht (Beschluss des BAG vom 18.11.2008, Az. 9 AZN 836/08).
(07.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
Arbeitsrecht - Neuerungen zum 01.01.2009
Flexible Arbeitszeitkonten: Rechtsunsicherheiten im Bezug auf “Langzeitkonten” sollen beseitigt werden. Mit einer neuen Definition werden Langzeitkonten (Wertguthaben) klarer als bisher von anderen Regelungen zur Flexibilisierung der Arbeit (z.B. Gleitzeit) abgegrenzt. Danach sind nur solche Arbeitszeitkonten Wertguthaben, die nicht den Ausgleich von täglichen Arbeitszeitschwankungen zum Ziel haben, sondern zum Ansparen von Geld vorrangig für längere Freistellungsphasen (z.B. Pflegezeit) gedacht sind.
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Mit der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge werden die Pflichten von Arbeitgebern und Ärzten geregelt, die Datenschutzrechte der Beschäftigten gewährleistet und die Anlässe für Pflicht- und Angebotsuntersuchungen transparenter gestaltet.
Kurzarbeit: Kurzarbeitergeld kann künftig 18 Monate lang bezogen werden. Die Regelung gilt für alle Arbeitnehmer, die bereits Kurzarbeitergeld erhalten oder deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht.
(31.12.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)