Erwerbsminderungsrente bei ME/CFS
Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS) ist jedenfalls seit der Corona-Pandemie verstärkt in den Fokus der medizinischen Versorgung und des Sozialrechts gerückt. Viele Betroffene erleben gravierende Einschränkungen ihrer Leistungsfähigkeit – regelmäßig bis hin zur Arbeitsunfähigkeit, oft sogar bis zur Erwerbsunfähigkeit. Die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente stellt für viele Erkrankte einen notwendigen Schritt dar, um ihre Existenz zu sichern.
Wir begleiten seit vielen Jahren Menschen mit chronischen und schwer zu objektivierenden Erkrankungen durch das Rentenverfahren. ME/CFS gehört dabei zu den komplexesten Krankheitsbildern, sowohl medizinisch als auch rechtlich.
Was ist ME/CFS?
ME/CFS ist eine schwere neuroimmunologische Erkrankung, die mit massiver Erschöpfung, Belastungsintoleranz (post-exertional malaise, PEM) und einer deutlichen Verschlechterung körperlicher und kognitiver Funktionen einhergeht. Typische Merkmale sind:
Ausgeprägte Fatigue, die nicht durch Schlaf oder Ruhe verbessert wird
PEM (Leitsymptom): Verschlechterung aller Symptome nach geringer Belastung
Kognitive Beeinträchtigungen („Brain Fog“)
Orthostatische Intoleranz, Kreislaufinstabilität
Schlafstörungen, Schmerzen, neurologische Symptome
ME/CFS verläuft oft chronisch und ist nach heutigem Stand medizinisch nicht heilbar. Das Belastungsprofil der Erkrankung führt häufig dazu, dass Betroffene kaum oder gar nicht mehr erwerbsfähig sind.
Wir kennen aus unserer sozialrechtlichen Praxis die besonderen Schwierigkeiten, die sich aus diesem Krankheitsbild im Rentenverfahren ergeben – insbesondere bei der Beweisführung und der Begutachtung.
Wann besteht Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bei ME/CFS?
Eine Rente kommt in Betracht, wenn wegen Krankheit oder Behinderung die Fähigkeit, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts tätig zu sein, auf weniger als 3 Stunden täglich (volle Erwerbsminderungsrente) oder zwischen 3 und 6 Stunden (teilweise Erwerbsminderungsrente) gesunken ist.
Bei ME/CFS ist entscheidend, wie stark die typische Belastungsintoleranz ausgeprägt ist. Viele Betroffene schaffen selbst geringste Tätigkeiten nicht mehr regelmäßig, verlässlich und über einen üblichen Arbeitstag hinweg. Entscheidend ist daher u.a.:
Wie schnell tritt PEM ein?
Wie lange hält die Verschlechterung an?
Wie sieht ein normaler Tagesablauf realistisch aus?
Gibt es gute und schlechte Tage – und mit welcher Frequenz?
Die größten Hürden im Rentenverfahren
ME/CFS-Patient:innen stehen im Erwerbsminderungsrentenverfahren vor speziellen Herausforderungen:
Fehlende Objektivierbarkeit: Da es keinen eindeutigen Biomarker gibt, müssen Gutachterinnen und Gutachter den Schweregrad anhand von Funktionsbeeinträchtigungen beurteilen. Dafür sind Kenntnisse der Erkrankung zwingend erforderlich – die aber nicht immer vorhanden sind.
Unzureichende Begutachtungsstandards: Nicht alle medizinischen Dienststellen oder Gutachter sind mit ME/CFS vertraut. Wichtige Leitlinien wie die NICE-Guideline werden häufig nicht ausreichend berücksichtigt.
Diskrepanz zwischen „besserem Eindruck im Gespräch“ und Alltagsrealität: ME/CFS verläuft tages- und stundenvariabel. Eine einmalige Untersuchung bildet die tatsächliche Belastbarkeit oft nicht ab. Gutachten müssen diese Variabilität berücksichtigen – was oft nicht geschieht.
Typische Fehler der Rentenversicherung: Verweis auf vermeintliche psychische Ursachen, Missachtung von PEM, Vermischung von Long Covid und ME/CFS ohne differenzierte Betrachtung, Übernahme standardisierter Textbausteine ohne Einzelfallprüfung
Hier beginnt regelmäßig die anwaltliche Arbeit.
Wie wir Sie im Verfahren unterstützen
Als auf Sozialrecht spezialisierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung im Erwerbsminderungsrentenrecht begleiten wir Sie in allen Phasen des Verfahrens – vom ersten Antrag bis hin zu einer möglichen Klage vor dem Sozialgericht. Bereits zu Beginn prüfen wir sorgfältig, ob in Ihrem individuellen Fall ausreichende Erfolgsaussichten bestehen. Dafür werten wir die vorhandenen medizinischen Unterlagen aus, analysieren Ihre geschilderten Einschränkungen und besprechen mit Ihnen, welche weiteren Nachweise notwendig sein können, um Ihre gesundheitliche Situation überzeugend zu belegen.
Im Antragsverfahren unterstützen wir Sie dabei, die Auswirkungen Ihrer Erkrankung klar, strukturiert und nachvollziehbar darzustellen. Gerade bei ME/CFS ist es entscheidend, die tages- und belastungsabhängigen Einschränkungen sowie die PEM-Problematik präzise zu schildern. Wir helfen Ihnen, medizinische Befunde sinnvoll zu ordnen, relevante Aspekte hervorzuheben und die Kommunikation mit behandelnden Ärztinnen und Ärzten so zu steuern, dass diese für das Rentenverfahren tragfähig wird.
Kommt es zu einer Ablehnung des Antrags, vertreten wir Sie im Widerspruchsverfahren und setzen uns detailliert mit den Argumenten der Deutschen Rentenversicherung auseinander. Aus unserer Praxis kennen wir typische Fehlbewertungen, unvollständige Gutachten und medizinische Fehleinschätzungen, die insbesondere bei ME/CFS häufig auftreten. Auf dieser Grundlage formulieren wir eine strukturiert begründete Gegenposition und zeigen auf, weshalb die Entscheidung den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht wird.
Sollte auch das Widerspruchsverfahren nicht erfolgreich sein, übernehmen wir für Sie das Klageverfahren vor dem Sozialgericht. Besonders bei ME/CFS ist die gerichtliche Beweisaufnahme oft ein entscheidender Wendepunkt, da im Gerichtsverfahren ein unabhängiges Sachverständigengutachten eingeholt wird. Wir bereiten Sie sorgfältig auf die Begutachtung vor, begleiten den Prozess fachlich und prüfen die Gutachten kritisch – insbesondere darauf, ob PEM, Belastungsintoleranz und die gängigen medizinischen Leitlinien korrekt berücksichtigt wurden.
Durch unsere Spezialisierung im Sozialrecht und unsere umfangreiche Erfahrung mit chronischen und schwer objektivierbaren Erkrankungen können wir die Besonderheiten von ME/CFS realistisch einschätzen und gezielt in die rechtliche Argumentation einfließen lassen. Unser Ziel ist es, Ihre Ansprüche konsequent, fundiert und verständlich durchzusetzen – damit Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen rechtlich zustehen.
Für Ihre Fragen rund um die Erwerbsminderungsrente stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
