Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles Strafrecht (Archiv 2008)

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Entscheidungen und Meldungen in aller Regel um Einzelfallentscheidungen handelt, die nicht ohne weiteres auf andere Fälle übertragen werden können und eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen können.



Strafrecht - Die Bezeichnung “Dummschwätzer” kann eine Beleidigung sein

Wer einen anderen als “Dummschwätzer” bezeichnet, kann sich der Beleidigung (§ 185 StGB) strafbar machen. Jedoch ist nicht zwingend eine Beleidigung anzunehmen, es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an. Insbesondere der Kontext der Äußerung sowie das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 I 1 GG) sind zu berücksichtigen bei der Bestimmung, ob eine Beleidigung vorliegt (Beschluss des BVerfG vom 05.12.2008, Az. 1 BvR 1318/07).

(31.12.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Modedroge “Spice” soll verboten werden

Verschiedene als Räucherwerk vertriebene Kräutermischungen, die bislang unter dem Namen Spice erworben werden können, sollen verboten werden. In den Mischungen fand sich der synthetische Stoff IWH-018, ein synthetisches Cannabinoid, das beim Konsum ähnliche Wirkungen wie Cannabis hervorruft. Daher soll der Handel, der Besitz sowie das Herstellen von Spice entsprechend § 1 III BtMG verboten und Zuwiderhandlungen bestraft werden (Pressemeldung des Bundesgesundheitsministeriums vom 30.12.2008).

(30.12.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - “Laptop-Verbot” für Journalisten in der Hauptverhandlung

§ 169 GVG verbietet grundsätzlich Ton- und Bildaufnahmen im Gerichtssaal. Da moderne Laptops häufig über Kameras und Mikrofone verfügen, könnte dieses Verbot leicht unterlaufen werden. Eine Kontrolle ist praktisch unmöglich. Ein gegen Journalisten verhängtes “Laptop-Verbot” im Gerichtssaal ist daher zulässig (BVerfG, Beschl. vom 03.12.2008, Az. 1 BvQ 47/08).

(22.12.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - TV-Interview mit Rechtsanwalt Klose

In einer aktuellen Strafsache vor dem Landgericht Regensburg wurde Rechtsanwalt Mathias Klose, der den Angeklagten gegen den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verteidigte, von TVA interviewt. Den Bericht finden Sie hier.

(16.12.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Verbot der Doppelbestrafung

In Deutschland ist es verboten, jemanden wegen einer Tat mehrfach zu bestrafen. Man spricht insoweit vom Doppelbestrafungsverbot oder vom “ne bis in idem”-Grundsatz. Dieses Verbot gilt - wie der EuGH auf Ersuchen des Landgerichts Regensburg entschieden hat - im Schengen-Raum auch dann, wenn jemand für die Straftat bereits verurteilt wurde, die Verurteilung aber tatsächlich nicht vollstreckt werden konnte (Urteil vom 11.12.2008, Az. C-297/07).

(12.12.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

Mit Urteil vom 02.12.2008 hat sich der Bundesgerichtshof grundsätzlich zur Höhe von Strafen bei Steuerhinterziehung (§ 370 AO) geäussert. Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe des Hinterziehungsbetrags im Rahmen der Strafzumessung von besonderer Bedeutung; eine Steuerhinterziehung “in großem Ausmaß” gem. § 370 III 2 Nr. 1 AO liegt - wie bei der Straftat des Betrugs (§ 263 StGB) - ab einem Betrag von 50.000,00 € vor. Daraus folgt, dass ab einem sechsstelligen Hinterziehungsbetrag eine Geldstrafe nur im Ausnahmefall in Betracht kommt, eine Freiheitsstrafe - deren Vollstreckung gegebenenfalls zur Bewährung ausgesetzt wird - der Regelfall. Ab einem siebenstelligen Hinterziehungsbetrag wird in der Regel nur eine Freiheitsstrafe in Betracht kommen, die auch nur ausnahmsweise zur Bewährung ausgesetzt werden kann (Az. 1 StR 416/08).

(08.12.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Berechnung der Höhe der Beitragshinterziehung bei Schwarzarbeit (§ 266a StGB)

In oben zitiertem Urteil vom 02.12.2008, Az. 1 StR 416/08, hat sich der BGH nicht nur zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung, sondern auch zur Berechnung der Höhe der hinterzogenen Beiträge zur Sozialversicherung bei “Schwarzarbeit” (§ 266a StGB - Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) erklärt. Für die Berechnung der vorenthaltenen Beiträge ist - anders als bisher - nicht vom bezahlten (Netto-) Lohn auszugehen, sondern der bezahlte (Netto-) Lohn ist auf den (fiktiven) Bruttolohn hochzurechnen, so dass der Hinterziehungsbetrag höher als bislang ausfällt und dementsprechend auch höhere Geld- oder Freiheitsstrafen zu erwarten sind.

(08.12.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Gefangener

Nach einem aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.2008 sind männliche und weibliche Strafgefangene grundsätzlich gleich zu behandeln, insbesondere bei dem Recht der Gefangenen, zu telefonieren. Wenn es weiblichen Häftlingen erlaubt ist, einen vorhandenen Telefonapparat in gewissem Umfang zu benutzen, muss dies auf für männliche Gefangene gelten. Auch eine unterschiedliche Behandlung bei der Möglichkeit, Kosmetika einzukaufen, ist nicht gerechtfertigt (Az. 2 BvR 1870/07).

(05.12.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Einschränkung der TV-Berichterstattung

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 27.11.2008, Az. 1 BvQ 46/08, entschieden, dass eine dahingehende Einschränkung der Bildberichterstattung, dass nur anonymisierte Bildaufnahmen (hier: im Privatfernsehen) des Angeklagten veröffentlicht werden dürfen zulässig ist. Die Nachteile, die für die freie Berichterstattung entstehen sind hinzunehmen, da die zu erwartenden Nachteile einer nicht anonymisierten Bildberichterstattung für den Angeklagten schwerer wiegen.

(04.12.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Insolvenzantragspflicht des GmbH-Geschäftsführers

Der Geschäftsführer einer GmbH macht sich strafbar, wenn er nicht binnen drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähig oder Überschuldung der GmbH die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Diese Pflicht wird auch dann verletzt, wenn bereits ein Gläubiger der Gesellschaft Insolvenzantrag gestellt hat. Die Pflicht entfällt erst, wenn das Insolvenzgericht über den gestellten Insolvenzantrag entschieden hat (Beschluss des BGH vom 28.10.2008, Az. 5 StR 166/08).

(01.12.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Mord im selbstverschuldeten Affekt und lebenslange Freiheitsstrafe

Wer einen Mord begeht, wird grundsätzlich mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft (§ 211 I StGB). Es gibt jedoch auch von diesem Grundsatz Ausnahmen - Strafmilderungen gem. § 49 I StGB - nach denen statt lebenslanger Freiheitsstrafe eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verhängt werden kann. Ein solcher, zu einer Strafmilderung führender Grund kann auch gegeben sein, wenn es sich bei dem Mord um eine Affekthandlung handelt und - selbst wenn - der Affekt vom Täter selbst verschuldet wurde. Die Milderung ist jedoch dann zu versagen, wenn der Täter den Affektaufbau verhindern und die Folgen des Affektaufbaus vorhersehen konnte, wobei wiederum nicht jedes vorhergehende Fehlverhalten ausreicht, um die Vorhersehbarkeit zu bejahen (Urteil des BGH vom 29.10.2008, Az. 2 StR 349/08).

(01.12.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Revision wegen überlanger Verfahrensdauer

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind überlange Verfahrensverzögerungen in Strafverfahren durch Berücksichtigung bei der Strafvollstreckung (“Vollstreckungsmodell”, “Vollstreckungslösung”) zu kompensieren, wenn der Beschuldigte schließlich verurteilt wird. Unterbleibt eine derartige Kompensation, ist dies im Rahmen der Revision zu berücksichtigen und führt gegebenenfalls zu einer Aufhebung des angegriffenen Urteils. Wird dann das Urteil vom Revisionsgericht tatsächlich aufgehoben, so erstreckt sich die Aufhebung jedoch - entgegen § 357 StPO - nicht automatisch auf Mitangeklagte, da für jeden Angeklagten eigenständig zu beurteilen ist, ob eine rechtswidrige Verfahrensverzögerung vorliegt (Beschluss des BGH vom 21.10.2008, Az. 4 StR 364/08).

(28.11.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Illegales Autorennen und fahrlässige Tötung

Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen eines Revisionsverfahrens entschieden, dass, wenn ein Teilnehmer an einem illegalen Autorennen durch einen Unfall im Verlauf dieses Rennen getötet wird, nicht nur die Straftatbestände der Gefährdung des Straßenverkehrs bzw. Beihilfe zur Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht zu ziehen sind, sondern auch der Straftatbestand der fahrlässigen Tötung. Das mit der Revision angefochtene Urteil wurde daher im Schuldspruch dementsprechend geändert (Urteil des BGH vom 20.11.2008, Az. 4 StR 328/08).

(24.11.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Verwenden des “Keltenkreuzes” ist strafbar

Mit Beschluss vom 01.10.2008 hat der BGH unter dem Az. 3 StR 164/08 entschieden, dass das isolierte Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes, wie es auch in der Zeit des Nationalsozialismus als Emblem verwendet wurde, grundsätzlich gem. § 86a StGB - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidrigen Organisationen - strafbar ist. Eine Ausnahme von der Strafbarkeit ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nur dann anzunehmen, wenn die Verwendung offensichtlich in einem unverfänglichen Zusammenhang erfolgt.

(17.11.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Gesetzentwurf zur Änderung des Untersuchungshaftrechts

Die Gesetzesänderung sieht u.a. vor, dass ein Festgenommener in Zukunft unmittelbar bei der Festnahme (auch) schriftlich über seine Rechte (Recht zur Verteidigerkonsultation, Recht zur Aussageverweigerung, Vorführung vor den Haftrichter spätestens am folgenden Tag) zu belehren ist und nicht erst bei seiner ersten Vernehmung. Auch das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers soll weiter verbessert werden (Pressemeldung des Bundesjustizministeriums vom 03.11.2008). Weitere Informationen zur Haft und Untersuchungshaft finden Sie hier.

(15.11.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Vorratsdatenspeicherung zur Gefahrenabwehr

Einmal mehr hatte sich das Bundesverfassungsgericht mit der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten zu befassen. Nachdem die Vorratsdatenspricherung gem. § 113a TKG zu Zwecken der Strafverfolgung bereits eingeschränkt worden war, wurde nun auch die Vorratsdatenspeicherung zur Gefahrenabwehr gem. § 113b TKG eingeschränkt. Die “auf Vorrat” zu speichernden Daten dürfen von den Telekommunikationsdiensteanbietern nur dann an eine ersuchende Behörde, v.a. Polizei und Verfassungsschutz, übermittelt werden, wenn eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand des Bundes oder eines Landes abgewehrt werden muss oder eine gemeine Gefahr (Beschluss des BVerfG vom 28.10.2008, Az. 1 BvR 256/08).

(10.11.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung ist verfassungsgemäß

Die Möglichkeit der nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verstößt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Grundgesetz und ist daher zulässig. Es liegt insbesondere kein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot und das Verbot der Doppelbestrafung (Art. 102 II und III GG) und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vor (Beschluss des BVerfG vom 22.10.2008, Az. 2 BvR 749/08).

(03.11.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Auslagen der Nebenklage in der Revision

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 08.10.2008 entschieden, dass, wenn einem Nebenkläger ein Rechtsanwalt als Verletztenbeistand bestellt wird, die Bestellung für das gesamte weitere Verfahren gilt. Das bedeutet insbesondere, dass die Bestellung nicht nur für das Strafverfahren I. Instanz (hier: Landgericht Regensburg) gilt, sondern auch für das Revisionsverfahren (Az. 1 Str 497/08).

(31.10.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Tagessatzhöhe von bis zu 20.000 € geplant

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Anhebung der Höchstgrenze eines Tagessatzes bei Geldstrafen beschlossen. Statt der bisherigen maximal zulässigen Tagessatzhöhe von 5.000 € sollen künftig bis zu 20.000 € verhängt werden können. Insgesamt werden die Strafgerichte somit in der Lage sein, Geldstrafen von bis zu 7.200.000,00 € bei einer Einzeltat und 14.400.000,00 € bei mehreren gemeinsam abgeurteilten Taten zu verhängen. Da es bei der Höhe des einzelnen Tagessatzes aber - nach wie vor - auf das individuelle Einkommen des Angeklagten ankommt, betrifft die Erhöhung des Höchstsatzes vor allem Spitzenverdiener. Mit der maximal zulässigen Tagessatzhöhe bestraft werden können demgemäß nur Personen, die mindestens über ein monatliches Einkommen von 600.000 € verfügen. Für “Normalverdiener” besteht insoweit also kein Grund zur Sorge.

(27.10.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Einsatz von Pfefferspray bei einem räuberischem Diebstahl

Setzt ein Täter, nachdem der Raub bereits vollendet ist, eine Waffe bzw. ein gefährliches Werkzeug (hier: Pfefferspray) ein, ist Beutesicherungsabsicht erforderlich, damit auch der Qualifikationstatbestand des § 250 II StGB (Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren) erfüllt ist. Erfolgt der Einsatz ohne Absicht, die geraubte Beute zu sichern, kommt nur § 250 I StGB in Betracht Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren - Beschluss des BGH vom 01.10.2008, Az. 5 StR 445/08).

(21.10.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Urteilsbegründung nach Einlegung der Revision

Legt der Angeklagte - nach Einsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionseinlegungsfrist - Revision gegen ein Strafurteil ein, beginnt die Frist zur zur Ergänzung der gem. § 267 IV StPO abgekürzten Urteilsgründe für das Gericht, dessen Urteil mit der Revision angegriffen wird, mit Eingang der Akten. Nicht entscheidend ist hingegen der zeitlich vorgelagerte Wiedereinsetzungsbeschluss (BGH, Beschluss vom 10.09.2008, Az. 2 StR 134/08).

(14.10.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Aktuelles zur akustischen Wohnraumüberwachung

Im Jahr 2007 wurde in insgesamt zehn von rund 5.000.000 durchgeführten Ermittlungsverfahren die akustische Wohnraumüberwachung durchgeführt. In den Ermittlungsverfahren wurde u.a. ermittelt wegen Mordes, Totschlags, Menschenraub, Geiselnahme, Menschenhandel und der Bildung krimineller Vereinigungen. Im Jahr 2006 waren es drei Fälle, 2005 sieben Fälle und im Jahre 2004 wurde die akustische Wohnraumüberwachung in elf Ermittlungsverfahren eingesetzt. Damit werden aktuell deutlich weniger akustische Wohnraumüberwachungen durchgeführt als in den Jahren vor 2004, als es durchschnittlich 30 Einsätze pro Jahr waren. (Pressemeldung des BMJ vom 19.09.2008)

(23.09.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mittels eines PKW

Das BVerfG hat entschieden, dass ein PKW keine Waffe i.S.d. § 113 II StGB - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - ist. Eine Waffe ist nicht jeder Gegenstand, der möglicherweise für eine andere Person gefährlich sein kann, sondern nur Waffen im Sinne des WaffenG und Gegenstände, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und bestimmungsgemäßen Verwendung geeignet sind, erhebliche Verletzungen bei Personen hervorzurufen. Darunter fällt ein PKW aber nicht. Als Folge davon kommt es, wenn der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mittels eines PKW geleistet wird, zur Anwendung des milderen Strafrahmens des § 113 I StGB - Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe - und nicht des verschärften Strafrahmens des § 113 II StGB - Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (Az. 2 BvR 2238/07, Beschluss vom 01.09.2008).

(22.09.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Nachträgliche Sicherungsverwahrung nach Ansicht des BGH verfassungsgemäß

Nach Ansicht des 2. Strafsenats des BGH ist die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gem. § 66 III StGB mit der Verfassung vereinbar. Der Betroffene hatte im Rahmen des Revisionsverfahrens - er war im Vorfeld wegen Mordes in drei Fällen und versuchten Mordes verurteilt worden - vorgetragen, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung nach seiner Ansicht verfassungswidrig sei. Dieser Ansicht ist der BGH nicht gefolgt, die eingelegte Revision blieb daher erfolglos (Beschluss vom 10.09.2008, Az. 2 StR 320/08).

(22.09.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46a StGB) in der Revision

Gem. § 46a StGB kann das Gericht die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB mildern oder, wenn keine  höhere Strafe als Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis  zu dreihundertsechzig Tagessätzen verwirkt ist, von Strafe absehen, wenn der Täter in dem Bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen  (Täter-Opfer-Ausgleich), seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil  wiedergutgemacht oder deren Wiedergutmachung ernsthaft erstrebt oder in einem Fall, in welchem die Schadenswiedergutmachung von ihm erhebliche  persönliche Leistungen oder persönlichen Verzicht erfordert hat, das  Opfer ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt hat. Prüft das Gericht in einem Strafverfahren wegen Betrugs - obwohl festgestellt wurde, dass der Angeklagte den finanziellen Schaden wieder gut gemacht hat - nicht, ob die Voraussetzungen des § 46a StGB vorliegen, ist dies rechtsfehlerhaft und führt zur Urteilsaufhebung in der Revision. Da in dem der Entscheidung zugrunde liegenden Strafverfahren das Berufungsgericht eben diese Voraussetzungen der Strafmilderung bzw. des Absehens von Strafe gem. § 46a StGB unterlassen hatte, wurde das angefochten Urteil auf die von Rechtsanwalt Mathias Klose hin geführte Revision im Revisionsverfahren im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben (Beschluss des OLG Nürnberg, 15.07.2008, Az. 2 St OLG Ss 153/08).

(01.09.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht / Jugendstrafrecht - Nachträgliche Sicherungsverwahrung auch bei heranwachsenden Ersttätern

Nach § 106 III JGG kann in einem Urteil gegen einen Heranwachsenden die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten werden. Dass der Heranwachsende bereits früher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, also Vorverurteilungen vorliegen, ist für die Anordnung des Vorbehalts nicht erforderlich. Auch gegen einen heranwachsenden Ersttäter kann daher in einem Strafurteil die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten werden. Im konkreten Fall ging es bei dem betroffenen Heranwachsenden um Mord und besonders schwere Vergewaltigung (Urteil des BGH vom 13.08.2008, Az. 2 StR 240/08).

(01.09.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Bestechung und Bestechlichkeit eines selbständigen Ingenieurs

Nach einem Urteil des BGH vom 19.06.2008 (Az. 3 StR 490/07) ist ein selbständiger Ingenieur, der auf der Grundlage eines langfristigen Dienstvertrags bei einer 100%-igen Tochter der Deutsche Bahn (DB Netz AG) tätig ist ein sog. Amtsträger. Dies hat zur Folge, dass er bestochen werden kann (§ 334 StGB) und bestechlich sein kann (§ 332 StGB).

(13.08.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Handeltreiben mit Crystal-Speed in nicht geringer Menge

Der u.a. für das Betäubungsmittelstrafrecht zuständige 2. Senat des BGH hat sich mit der Frage befasst, wann eine “nicht geringe Menge” Metamfetamin (Metamfetaminhydrochlorid, Crystal-Speed, Ice) vorliegt. Bislang ging der BGH davon aus, dass eine nicht geringe Menge ab 35 Gramm Metafetaminhydrochlorid vorliegt. Nach der Anhörung zweier Sachverständiger ist nun jedoch in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung beabsichtigt, von einer nicht geringen Menge Metamfetaminhydrochlorid bereits ab rund sechs Gramm auszugehen, da die Wirkung von Crystal-Speed eher mit der Wirkung von Crack zu vergleichen sei als mit der anderer Amfetamine (Beschl. vom 06.08.2008, Az. 2 StR 86/06). Praktische Bedeutung hat die Absenkung der Grenzwerte für eine geringe bzw. nicht geringe Menge Crystal-Speed vor allem für das zu erwartende Strafmaß. Treibt jemand Handel mit einer geringen Menge beträgt die Mindeststrafe einen Monat, handelt es sich jedoch um eine nicht mehr geringe Menge, beträgt die Mindeststrafe ein Jahr.

(11.08.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Erheblichkeit von Drohungen und Bedrohungen

Gegen den Beschuldigten wurde ein sog. Sicherungsverfahren vor dem Landgericht Regensburg (Az. 2 KLs 107 Js 12915/07 sich) geführt, in dem es darum ging, ob der Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen (§ 63 StGB) sei. Die dem Beschuldigten vorgeworfenen Taten waren rechtlich - zunächst - u.a. als Bedrohung und versuchte Nötigung eingeordnet worden. Die insoweit ausgesprochenen Drohungen gingen einerseits bis hin zu Todesdrohungen; einem Zeugen wurde erklärt, er sei „so gut wie tot“, der Beschuldigte würde ihn „um die Ecke bringen“, er würde ihm „40 Leute … vorbeischicken“. Andererseits zeigte sich aus den die Drohungen begleitenden Umständen aber auch, dass die Äußerungen des Beschuldigten offensichtlich irreal waren und keine nahe liegende Gefahr der Verwirklichung in sich trugen. Das erstinstanzliche Urteil des LG Regensburg gegen den von Rechtsanwalt Mathias Klose verteidigten Beschuldigten wurde in der Revision vom BGH aufgehoben (Beschluss vom 03.04.2008, Az. 1 StR 153/08), da eine Drohung mit dem Tode grundsätzlich zwar geeignet sein kann, eine erhebliche rechtswidrige Tat i.S.d. § 63 StGB darzustellen, es jedoch insbesondere darauf ankomme, ob und inwieweit mit ihrer tatsächlichen Umsetzung zu rechnen sei, ob der Drohungserklärung - erkennbar - reale oder irreale Elemente anhaften. Da die Strafkammer diesbezüglich nicht die erforderlichen Feststellungen getroffen hatte, wurde das Landgerichtsurteil im Revisionsverfahren aufgehoben und zurückverwiesen (Fundstelle auch: StraFo 2008, 300; RuP 2008, 227).

(04.08.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - (Kein) Schmerzensgeld bei ”menschenunwürdigen” Haftbedingungen

Das OLG Düsseldorf hat im Anschluss an das LG Düsseldorf beschlossen, dass die vorübergehende Unterbringung eines Strafgefangenen in einer 8 qm großen Zelle zusammen mit einem anderen Gefangenen und nur einer offenen Toilette “menschenunwürdig” ist. Da es der betroffene Gefangene aber versäumt hatte, Abhilfe über die zuständige Strafvollstreckungskammer zu suchen und auch keine besonders schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorlag, wurde die Entschädigungsklage in I. Instanz abgewiesen und für die II. Instanz keine Prozesskostenhilfe gewährt (Beschluss vom 03.07.2008, Az. I-18 U 96/08). Die Begründung des LG/OLG bedeutet im Umkehrschluss jedoch auch, dass die Zahlung von Schmerzensgeld nachträglich jedenfalls dann in Betracht kommt, wenn zuvor alle übrigen Rechtsschutzmöglichkeiten ausgeschöpft wurden und eine besonders schwere Beeinträchtigung vorliegt.

(28.07.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Untreue und Geldwäsche

Mit Urteil vom 24.06.2008 hat der BGH entschieden, dass Untreue (§ 266 StGB) nur dann Vortat einer Geldwäsche (§ 261 StGB) sein kann, wenn der Täter gewerbsmäßig gehandelt hat. Die gewerbsmäßige Begehung von Untreue setzt ihrerseits einen Tatplan voraus, nach dem sich der Täter mit der Begehung von Untreuetaten ein Einkommen von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen wollte. Liegt - wie hier - eine solche Tat nicht vor, scheidet Untreue als Vortat einer Geldwäsche grundsätzlich aus, so dass sich der Betroffene auch nicht der Geldwäsche strafbar gemacht hat (Az. 5 StR 89/08).

(21.07.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Jugendstrafrecht - Sicherungsverwahrung künftig auch im Jugendstrafrecht

Der Bundesrat hat am 04.07.2008 das Gesetz zur Unterbringung von schwerstkriminellen Jugendlichen in der Sicherungsverwahrung gebilligt. Bislang war die Anordnung der Sicherungsverwahrung nur im Erwachsenenstrafrecht möglich, nicht auch im Jugendstrafrecht. In Zukunft können nun auch Jugendliche, gegen die mindestens sieben Jahre Jugendstrafe verhängt worden ist und die als besonders gefährlich gelten in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden.

(10.07.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Taschenmesser als gefährliches Werkzeug

Ein Taschenmesser stellt ein gefährliches Werkzeug i.S.v. § 244 StGB (Diebstahl mit Waffen) dar, und zwar unabhängig, ob der Täter das Messer auch für den Einsatz gegen Menschen vorgesehen hat oder nicht. Hier führte der Täter das Taschenmesser mit sich, um die Sicherungsetiketten des Diebesguts abzuschneiden. Dennoch liegt ein sog. Diebstahl mit Waffen vor, der mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten geahndet wird, also deutlich schärfer als im Falle eines “einfachen” Diebstahls, der eine Mindeststrafe von einem Monat oder Geldstrafe vorsieht (Beschluss des BGH vom 03.06.2008, Az. 3 StR 246/07).

(07.07.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Schuldfähigkeit von Betäubungsmittel-Konsumenten

Nach einem Urteil des OLG Hamm (Az. 3 Ss 106/08) führt die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln alleine noch nicht zur Verminderung der Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) oder Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB). Ausnahmsweise kann jedoch verminderte Schuldfähigkeit bzw. Schuldunfähigkeit gegeben sein, wenn der langjährige Konsum von Betäubungsmitteln zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat, der Täter im Tatzeitpunkt unter schwersten Entzugserscheinungen gelitten hat und dadurch getrieben wurde, sich durch eine Straftat Mittel zum Drogenerwerb zu beschaffen, die Straftat im Rauschzustand verübt wurde oder bei Heroinsucht oder Cracksucht der Täter von der Angst vor Entzugserscheinungen getrieben wurde, die er zuvor bereits als äusserst unangenehm erlebt hatte und im konkreten Fall als unmittelbar bevorstehend betrachtet hat.

(30.06.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmittel nach deren Sicherstellung

Mit Beschluss vom 28.05.2008 hat der 1. Strafsenat des BGH entschieden, dass strafbare Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auch dann vorliegen kann, wenn die zu vertreibenden Betäubungsmittel (hier: Heroin) bereits im Vorfeld sichergestellt worden waren. Mit Sicherstellung endet zwar der Warenfluss, wenn sich der unwissende Täter aber weiter um den Besitz der BtM bemüht, um das Handeltreiben zu erleichtern, liegt eine strafbare Beihilfehandlung vor. Dass die Beihilfehandlung aufgrund der zuvor erfolgten Sicherstellung überhaupt nicht erfolgreich sein konnte, ist unerheblich (Az. 1 StR 196/08).

(16.06.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Alkoholabstinenz als zulässige Bewährungsweisung

Das OLG Hamm hat unter dem Az. 3 Ws 52/08 entschieden, dass einem Straftäter, der wegen Taten, die er in alkoholisiertem Zustand begangen hat, zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wird, die Weisung (§ 56c StGB) erteilt werden kann, sich jeglichen Alkoholgenusses zu enthalten. Verstößt der Verurteilte gegen diese Weisung, kann die Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen werden, wenn der Verurteilte seinen Alkoholkonsum grundsätzlich steuern kann (Beschluss vom 12.02.2008).

(02.06.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung

Um strafbare Werbung (§ 16 I UWG) handelt es sich auch dann, wenn sich die “Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen” nicht unmittelbar auf die zum Kauf angebotenen Waren bezieht, sondern auf gleichzeitig gemachte Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen, wenn es sich um ein “einheitliches Gesamtangebot” handelt, das in einem rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang steht (BGH, Urteil vom 30.05.2008, Az. 1 StR 166/07).

(02.06.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Verjährung der Tat verhindert Auslieferung des Täters

Ist eine nach deutschem Recht grundsätzlich strafbare Tat verjährt, darf der Täter nicht an ein anderes Land (hier: Polen) ausgeliefert werden, selbst wenn die Tat in diesem Land auch strafbar ist und noch nicht verjährt ist (Beschluss des BGH vom 15.04.2008, Az. 4 ARs 22/07).

(16.05.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Untreue des Vermieters an der Kaution des Mieters

Dem Vermieter von Wohnraum obliegt aus § 551 III BGB (der Vermieter ist verpflichtet, vom Mieter geleistete Kautionen getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen) eine sog. Vermögensbetreuungspflicht an der Kaution des Wohnungsmieters. So soll sichergestellt werden, dass die Kaution des Mieters im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Vermieters vor dem Zugriff dessen Gläubiger geschützt ist. Legt ein Vermieter diese Gelder pflichtwidrig an, also beispielsweise auf einem eigenen Girokonto, handelt er gegen seine Vermögensbetreuungspflicht, so dass Untreue (§ 266 StGB) in Betracht kommt (Beschluss des BGH vom 03.04.2008, Az. 5 StR 525/07).

(02.05.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Verantwortlichkeit von KFZ-Werkstattmitarbeitern

Nach dem Urteil des 4. Strafsenats des BGH (Az. 4 StR 669/07) sind - neben Halter und Fahrer -  auch Werkstattmitarbeiter grundsätzlich strafrechtlich für die Verkehrssicherheit der ihrer Kontrolle unterliegenden Fahrzeuge verantwortlich und haben Gefahren für die Allgemeinheit aus dem Betrieb der Fahrzeuge entgegenzuwirken. Tun sie dies nicht ausreichend (hier: Unterlassen einer Sichtkontrolle der Bremsen), sie sie grundsätzlich für etwaige Folgen strafrechtlich mitverantwortlich (hier: Fahrlässige Tötung).

(28.04.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Änderung des Waffengesetzes zum 01.04.2008

Zum 01.04.2008 wurde das Waffenrecht einmal mehr geändert. Die neue Rechtslage, die die innere Sicherheit verbessern und dem Waffenhandel entgegenwirken soll, verbietet unter anderem grundsätzlich, Hieb-, Stich- und Stoßwaffen sowie Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm öffentlich zu führen. Dasselbe gilt für sog. Anscheinswaffen und Distanz-Elektroimpulsgeräte. Ausnahmen gelten lediglich bei Vorliegen eines berechtigten Interesses. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld bis zu 10.000 €.

(14.04.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Beurteilung der Schuldfähigkeit

Mit Beschluss vom 05.03.2008 hat der BGH (Az. 1 StR 648/07) entschieden, dass es in Kapitalstrafsachen die Aufklärungspflicht des Gerichts gem. §§ 244, 261 StPO nicht in jedem Falle erforderlich macht, ein Sachverständigengutachten zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten einzuholen. Vielmehr ist in der Regel davon auszugehen, dass das Gericht ausreichende Sachkunde besitzt, um beurteilen zu können, ob ein solches Gutachten erforderlich ist.

(26.03.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Zulässigkeit der sog. Vorratsdatenspeicherung

Der Begriff “Vorratsdatenspeicherung” bezieht sich auf die neue, in § 113 a TKG geregelte Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter, bestimmte Verkehrs- und Standortdaten, welche bei der Benutzung von u.a. Telefonen und Internet anfallen, grundsätzlich für sechs Monate zu speichern. § 113 b TKG regelt darauf aufbauend die Nutzung der “auf Vorrat” gespeicherten Daten. Nach Ansicht des BVerfG (Beschluss vom 11.03.2008, Az. 1 BvR 256/08) kam eine Aussetzung des Vollzugs des § 113 a TKG, also der Datenspeicherung, nicht in Betracht. Teilweise ausgesetzt wird jedoch die Anwendung des § 113 b TKG. Die Nutzung der gespeicherten Daten durch die Strafverfolgungsbehörden ist nach Ansicht des BVerfG bis auf weiteres nur zulässig, wenn es um eine schwere Straftat geht, ein begründeter Verdacht besteht und die Aufklärung auf andere Weise unmöglich oder wesentlich erschwert ist.

(19.03.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen

Nach Ansicht des BVerfG sind sog. Online-Durchsuchungen unter bestimmten, strengen Voraussetzungen zulässig. Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 27.02.2008 unter dem Az. 1 BvR 370/07/ 1 BvR 595/07 zunächst ein neues Grundrecht geschaffen, das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (“Computer-Grundrecht”). In dieses Grundrecht kann sowohl zu präventiven als auch zu Zwecken der Strafverfolgung eingegriffen werden, jedoch nur unter strengen Voraussetzungen, beispielsweise bei Bedrohungen für Leib und Leben oder den Bestand des Staates.

(27.02.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Kompensation von unzulässigen Verzögerungen in Strafverfahren

Der Große Senat für Strafsachen des BGH hat mit Beschluss vom 17.01.2008 entschieden, dass Angeklagte künftig anders als bisher für Verfahrensverzögerungen, welche unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht mehr hinzunehmen waren, zu entschädigen sind. Bislang waren solche Verzögerungen durch eine genau bezifferte Herabsetzung der ohne die Verzögerung angemessenen Strafe auszugleichen (sog. Strafabschlagsmodell). Da es durch dieses Modell in bestimmten Fällen zu rechtlich unzulässigen Straffindungen kommen kann, hat der Große Senat für Strafsachen insoweit einen Systemwechsel vollzogen. Statt dem Strafabschlagsmodell soll nunmehr das sog. Vollstreckungsmodell anzuwenden. Nach dem neuen Modell ist die Strafe im ersten Schritt ohne Berücksichtigung der rechtswidrigen Verfahrensverzögerung zu bestimmen und im zweiten Schritt ist festzustellen, dass ein bestimmter bezifferter Teil dieser Strafe aufgrund der Verzögerung bereits als vollstreckt gilt (Az. GSSt 1/07).

(11.02.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Störung der Totenruhe

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass das Wegnehmen von Zahngold nach der Verbrennung eines Verstorbenen eine Störung der Totenruhe (§ 168 I StGB) darstellt, da das in der Asche befindliche Zahngold des Verstorbenen als Teil der “Asche des verstorbenen Menschen” anzusehen ist. Somit ist dessen unbefugte Wegnahme strafbar (Pressemeldung des OLG Bamberg vom 29.01.2008).

(04.02.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

Ein räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB - Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren) liegt auch dann bereits vor, wenn das Tatopfer zwar bei Beginn des Angriffs noch nicht Fahrer i.S.d. § 316a StGB war, aber durch den Angriff zum Fahren oder Mitfahren gezwungen wird und der Angriff auch während der Fahrt fortgesetzt wird (Beschluss des BGH vom 25.09.2007, Az. 4 StR 338/07).

(14.01.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Freiheitsstrafe auch bei Bagatelldelikten

Mit Beschluss vom 15.11.2008 hat der BGH unter dem Az. 4 StR 400/07 entschieden, dass eine Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird und das gesetzliche Mindestmaß von einem Monat übersteigt, im Einzelfall auch bei Bagatelldelikten wie Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB - hier “Schwarzfahren” in öffentlichen Verkehrsmitteln; Fahrtpreis jeweils € 1,10) oder Diebstahl geringwertiger Sachen (§§ 242, 248a StGB - hier zwei Flaschen Bier im Wert von € 0,62) noch schuldangemessen und daher zulässig ist.

(08.01.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

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