Mildes Urteil in Prozess um Angriff auf der A3
Unser Mandant soll im Frühjahr dieses Jahres zunächst auf der Autoahn A3 ein Auto angehalten haben, die Fahrerin abgegurtet und aus dem Auto gezerrt haben. Das Wegfahren mit dem Pkw gelang ihm aber nicht. Er entfernte sich daraufhin zu Fuß und nahm dann nahe der Autobahn einem Radfahrer gewaltsam dessen Fahrrad ab. Über den Vorfall berichtete z.B. die MZ am 14.11.2021 und 15.11.2021. Das Landgericht Regensburg sah aufgund der massiven Erkrankung unseres Mandanten von einem Schuldspruch ab und ordnete nun die zur Bewährung ausgesetzte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) an.
Im Verfahren war sehr schnell klar, dass die Taten des von Rechtsanwalt Mathias Klose verteidgten Mandanten nicht Ausdruck krimineller Energie oder anderer krimineller Umstände waren, sonder Folge einer aprubt aufgetertenen psychischen Erkrankung, die einen psychischen Ausnahmezustand verursachte, der zur Schuldunfähigkeit führte Die unmittelbar nach der Tat eingeleitete Behandlung mit antipsychotisch wirkenden Medikamenten zeigte dann auch schnell und gut Erfolg. Die psychische Erkrankung remittierte bis zum Prozessbeginn komplett.
Aufgrund der im Tatzeitpunkt vorliegenden Schuldunfähigkeit war eine Verurteilung zu einer Strafe wegen Raubes, Körperverletzung bzw. räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer rechtlich nicht möglich. Aber eine sogenannte Maßregel der Besserung und Sicherung in Form der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB. Diese wurde von der 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg aufgrund des positiven Behandlungsverlaufs, der auch weiterhin zu erwarten ist, im Urteil vom 29.11.2021 verhängt (Az. 5 KLs 307 Js 8730/21 Sich). Ein durchaus mildes und für unseren Mandanten erfreuliches Urteil, das es ihm ermöglicht, seine begonnene Behandlung ambulant und auf freiem Fuß fortzusetzen.