3000,- € beenden 184c-StGB-Verfahren
Unser Mandant sollte kinderpornographische Schriften, konkret Bilder, per Smartphone über einen Messengerdienst verbreitet haben. Aus diesem Grundee wurde u.a. eine Wohnungsdurchsuchung vorgenommen. Im Ermittlungsverfahren zeigte sich dann, dass es keine kinderpornographische Bilder waren, die unser Mandant verbreitet haben sollte, sondern jugendpornographische Bilder (§§ 184c Abs.1 Nr.1b und Nr. 2, 53 StGB). Auch zeigte sich dass Quantität und Qualität der Bildaufnahmen im unteren Bereich lagen, nahezu im Grenzbereich zur Volljährigkeit der abgebildeten Personen.
Aus diesen Gründen gelang es dann schließlich, das Verfahren nach entsprechender Verteidigungsschrift zur Einstellung zu bringen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg - Zweigstelle Straubing (702Js 17852/21) hat die Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO angeboten gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 3.000,00 €. Dieses Angebot hat unser Mandant angenommen, insbesondere um das Verfahren kurzfristig und ohne weitere Belastungen zu beenden.