Krankenkasse lenkt ein - Versorgung mit Elektrorollstuhl mit elektrischer Stehfunktion
Unsere Mandantin ist bei der AOK Bayern - Direktion Kempten gesetzlich krankenversichert. Sie beantragte dort die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl mit elektrischer Stehfunktion. Diesen Antrag lehnte die Krankenkasse umgehend ab. Die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl mit elektrischer Stehfunktion (Meyra Sky Stehrollstuhl) sei nicht erforderlich. Dagegen wurde umgehend Widerspruch eingelegt. Dann geschah, wie leider häufig, lange Zeit nicht, außer dem Hinweis der AOK, die Angelegenheit sei klar, man möge den Widerspruch wegen fehlender Erfolgsaussicht doch zurücknehmen, was natürlich nicht geschah.
Um dieser Verschleppungstaktik entgegen zu wirken und die Krankenkasse zum Handlen zu bewegen, wurde stattdessen Untätigkeitsklage zum Sozialgericht Augsburg (Az. S 12 KR 393/21) erhoben.
Im Laufe dieses Verfahrens wurde die AOK dann doch tätig und erholte ein Gutachtung des TÜV zur Fahrtauglichkeit unserer Mandantin. Nach dessen Eingang erklärte die Krankenkasse nun mit Schreiben vom 7. Dezember eindeutig und völlig entgegen der anfänglichen Verweigerungshaltung: "Eine Versorgung mit elnem Elektrorollstuhl kann deshalb grundsätzlich übernommen werden."
Aufgrund dieser doch sehr erfreulichen Meinungsänderung der Krankenversicherung wurde auch das Untätigkeitsklageverfahren vor dem SG Augsburg für erledigt erklärt.