Mediation auch in Betriebsprüfungsprozessen erfolgreich einsetzbar
Das Güterichterverfahren kommt in nahezu allen Bereichen der Sozialgerichtsbarkeit immer mehr zur Anwendung. Ziel des Güterichterverfahrens ist es, dass während eines laufenden Sozialgerichtsverfahrens die Beteiligten, also Kläger und Beklagter bzw. Antragsteller uns Antragsgegner, selbst eine Lösung entwickeln. Häufig kommt dabei die Mediation zum Einsatz. Diese eigene Lösung ersetzt dann das eigentliche Urteil des Gerichts bzw. den entsprechenden Beschluss. Das Güterichterverfahren hat vor allem drei große Vorteile, wenn alle Beteiligten mitwirken:
- Die Lösung wird in aller Regel wesentlich schneller erreicht als eine gerichtliche Entscheidung
- Es können Regelungen getroffene werden auch für Aspekte, die nicht Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens sind
- Die "befriedende" Wirkung ist deutlich höher als eine streitige Gerichtsentscheidung
In zwei von uns betreuten Betriebsprüfungsverfahren vor dem Sozialgericht Regensburg wurde jüngst auch das Güterichterverfahren mit Mediation durchgeführt. Beide Güterichterverfahren konnten erfolgreich zum Abschlus gebracht werden durch eine entsprechende Vereinbarung. Nachdem sich die Beteiligten zur Verschiwegenheit verpflichtet haben, werden zum weiteren Inhalt des Verfahrens natürlich keine Angaben gemacht (SG Regensburg - Az. S 3 BA ... /20, S 17 BA ... /20).