Orthopädischer Bürostuhl auf Kosten der Rentenversicherung
Denkt man an Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, denkt man in aller Regel zunächst an Alters- und Erwerbsminderungsrente oder an medizinische Reha-Maßnahmen. Das Leistungsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung ist aber deutlich größer. Unter anderem erbringen die Rentenversicherungsträger auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Als solche Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) beantragte unsere Mandantin, die an multipler Sklerose leidet, bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, einen orthopädischen Bürostuhl und reichte einen entsprechenden Kostenvoranschlag ein. Nach einem längeren - aber letztlich erfolgreichen - Verwaltungsverfahren bewilligt die DRV Bund unserer Mandant nun erfreulicherweise den beantragten orthopädischen Bürostuhl und trägt dafür die Kosten (V-Nr. 68 1...4).