Absolvierte Fortbildung: Neues Statusfeststellungsverfahren ab 1. April
Rechtsanwalt Mathias Klose hat am 2. Februar eine Fortbildungsveranstaltung zur - praktisch extrem bedeutsamen - Neuregelung des Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) ab dem 1. April 2022 absolviert:
Die Neuerungen des Statusfeststellungsverfahren ab 01.04.2022
Auswirkungen der neuen Statusentscheidung auf das Versicherungsrecht und Beitragsrecht - was Arbeitgeber künftig wissen müssen
Tipps zum zielgerichteten Einsatz von § 7a SGB IV
Querverbindung zum Arbeitsrecht und Strafrecht
Umsetzung des neuen Anfrageverfahrens auf verschiedene Berufsgruppen
Grenzen der Nettolohnoptimierung
Die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Klose bilden sich regelmäßig und konsequent fort, um die Mandanten stets auf der Grundlage des neuesten Stands von Rechtsprechung und Gesetzgebung beraten und vertreten zu können.