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Die (doch) selbständige Steuerberaterin

Unsere Mandantin ist als Steuerberaterin tätig. Neben ihrer Tätigkeit in eigener Steuerkanzlei ist sie für eine andere Steuerkanzlei tätig. Die Tätigkeit erfolgt auf der Grundlage eines Dienstvertrags, soll also nach der Vorstellung beider Beteiligten eine sozialversicherungsfreie selbständige Tätigkeit sein. Die mit der Prüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status befasste Deutsche Rentenversicherung Bund - Clearingstelle - sah dies anders und ging zunächst, wie so häufig, von einer sozialversicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigung aus. In der Anhörung (§ 24 SGB X) teilte die DRV Bund mit:

"Wir beabsichtigen einen Bescheid über das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung zu erlassen. Es bestünde Versicherungspflicht aufgrund abhängiger Beschäftigung in ...".

 

Nach Erhalt des Anhörungsschreiben beauftragte unsere Mandantin uns mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen im Statusverfahren. Wir nahmen daraufhin Stellung zur Anhörung und begründeten, warum eben kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, sondern eine selbständige Tätigkeit.

 

Kurze Zeit später erließ die DRV Bund den Statusbescheid. Abweichend von der Einschätzung in der Anhörung nach § 24 SGB X gelangte die Rentenversicherung nun zu folgendem erfreulichen Ergabnis:  

 

"... in dem Auftragsverhaltnis als Steuerberaterin bei der ... besteht seit dem 01.07.2021 keine Versicherungspflicht aufgrund abhängiger Beschäftigung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsforderung ...
Nach Gesamtwürdigung aller zur Beurteilung der Tatigkeit relevanten Tatsachen überwiegen die Merkmale für eine selbständige Tatigkeit."

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