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AOK Bayern übernimmt Kosten in Höhe von € 25.978,28

Für unsere Mandanten setzen wir uns häufig mit Krankenkassen auseinander. So auch im aktuellen Fall.

Die Krankenkasse unserer Mandantin lehnte zunächst die Übernahme der Kosten eines Elektrorollstuhls mit motorisch betriebener Stehvorrichtung ab. Der dagegen durch uns eingelegte Widerspruch war dann aber erfolgreich.

Mit Abhilfebescheid vom 01.04.2022 erklärte die AOK Bayern, die Kosten in Höhe von € 25.978,28 doch zu übernehmen. Auch die Kosten unserer Tätigkeit im Widerspruchsverfahren werden von der AOK nach § 63 SGB X erstattet. 

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