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Studierendenwerk muss BAföG nachzahlen

Ein rechtlich kompliziertes BAföG-Verfahren hat einen positiven Ausgang für unsere Mandantin genommen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart verurteilte das Studierendenwerk Stuttgart, unserer Mandantin rückwirkend für das Wintersemester 2013/14, höhere BAföG-Leistungen - den Höchstsatz - zu bezahlen.

Vorangegangen war ein bestandskräftiger Bewilligungsbescheid zu niedrigeren Leistungen. Insoweit musste zunächst ein Antrag gemäß § 44 SGB X gestellt werden, um die Bestandskraft des Bescheids zu beseitigen. Das sich anschließende Widerspruchsverfahren blieb erfolglos. Anders ie Klage vor dem VG Stuttgart. Dieses sprach unserer Mandantin höhere Ausbildungsförderung zu, entgegen der Einschätzung des Studierendenwerks war nämlich das Einkommen des Vaters unserer Mandantin niedriger anzusetzen, namentlich die Beiträge zum berufsständischen Versorgungswerk der Architekten (Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 28.04.2022 - 11 K 2347/20).

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