Amtsgericht setzt Haftbefehl außer Vollzug
Durch Beschluss vom 02.03.2021 hat das Amtsgericht seinen Haftbefehl gegen unsere Mandantin wieder außer Vollzug gesetzt, nachdem die Untersuchungshaft gegen unsere Mandantin in einem Ermittlungsverfahren u.a. wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) und wegen Fluchtgefahr zunächst vollzogen worden war.
Im Haftprüfungsverfahren konnte der Haftgrund der Fluchtgefahr widerlegt werden, nachdem es gelungen war, für die von Rechtsanwalt Mathias Klose verteidigte Mandantin einen Platz in einer Einrichtung für Frauen in besonderen Lebenslagen zu finden. Die Auflage, dort zu wohnen und das dortige Beratungs- und Unterstützungsangebot anzunehmen reicht zusammen mit einer Meldeauflage als milderes Mittel zum Vollzug der U-Haft aus (AG Regensburg - Az. III Gs 842/21).